Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt am 15.03.2014 in Kraft. Jede eingetragene Wirtschaftsgesellschaft muss danach auf ihrer ersten Sitzung über die weitere Betreibung entscheiden.
Diesbezüglich ist der letzte Termin der Meldung bei dem Registergericht:
– für die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft: 15.03.2015
– im Fall der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaft: 15.03.2016
Wichtig zu wissen ist, dass im Fall der Gesellschaft mit beschränkter Haftung der 15.03.2016 der letzte Termin der Anhebung des Stammkapitals auf 3.000.000 HUF ist.