Ich bitte um Ihre Hilfe in der folgenden Angelegenheit: mein Partner hat im Jahre 2010 eine Wohnung gekauft, die sich vollständig in seinem Eigentum befindet.
Das für die Renovierung der Wohnung gedachte Geld mussten wir leider für andere Ausgaben verwenden. Da mein Partner damals auf seiner Arbeitsstelle gerade in der Probezeit war, war er nicht kreditwürdig, so dass ich einen Privatkredit aufgenommen habe.
Nun meine Fragen: kann mit mein Partner im Rahmen eines Kaufvertrags als Gegenleistung für den Kredit einen Teil der Wohnung verkaufen? Muss er dafür Steuern/Gebühren bezahlen?
Für eine Abrechnung untereinander bietet sich – wenn sie gemeinsame, volljährige Kinder haben – als beste Lösung an, wenn der Vater den der Kreditsumme entsprechenden Eigentumsanteil einem Kind (gebührenfrei) schenkt und dieses Kind diesen Anteil dann Ihnen (gebührenfrei) schenkt.
Es kommt aber auch eine gebührenfreie Regelung des Eigentumsrechts zwischen Ehepartnern/Lebenspartnern in Frage, wenn Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs bereits Ehepartner/Lebenspartner gewesen sind und der Kauf der Immobilie – finanziell gesehen – ein gemeinsamer Erwerb war.
Es ist wichtig zu wissen, dass ein Kaufvertrag nur dann abgeschlossen werden kann, wenn der gesamte Kaufpreis auch tatsächlich bezahlt wurde. In diesem Falle haben Sie Vermögenserwerbssteuern zu zahlen, deren Höhe 4% des Kaufpreises betragen.
In diesem Kreis zahlt der Verkäufer nur dann Einkommenssteuern, er zu einem höheren Preis verkauft, als er gekauft hat. Die Höhe der Einkommenssteuer beträgt 16% auf die Differenz.