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Gemeinsames Eigentum

Wohnungsanteilverkauf

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Ich bitte um Ihre Hilfe in der folgenden Angelegenheit: mein Partner hat im Jahre 2010 eine Wohnung gekauft, die sich vollständig in seinem Eigentum befindet.

Das für die Renovierung der Wohnung gedachte Geld mussten wir leider für andere Ausgaben verwenden. Da mein Partner damals auf seiner Arbeitsstelle gerade in der Probezeit war, war er nicht kreditwürdig, so dass ich einen Privatkredit aufgenommen habe.

Nun meine Fragen: kann mit mein Partner im Rahmen eines Kaufvertrags als Gegenleistung für den Kredit einen Teil der Wohnung verkaufen? Muss er dafür Steuern/Gebühren bezahlen?

Für eine Abrechnung  untereinander bietet sich – wenn sie gemeinsame, volljährige Kinder haben – als beste Lösung an, wenn der Vater den der Kreditsumme entsprechenden Eigentumsanteil einem Kind (gebührenfrei) schenkt und dieses Kind diesen Anteil dann Ihnen (gebührenfrei) schenkt.

Es kommt aber auch eine gebührenfreie Regelung des Eigentumsrechts zwischen Ehepartnern/Lebenspartnern in Frage, wenn Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs bereits Ehepartner/Lebenspartner gewesen sind und der Kauf der Immobilie – finanziell gesehen – ein gemeinsamer Erwerb war.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Kaufvertrag nur dann abgeschlossen werden kann, wenn der gesamte Kaufpreis auch tatsächlich bezahlt wurde. In diesem Falle haben Sie Vermögenserwerbssteuern zu zahlen, deren Höhe   4% des Kaufpreises betragen.

In diesem Kreis zahlt der Verkäufer nur dann Einkommenssteuern, er zu einem höheren Preis verkauft, als er gekauft hat. Die Höhe der Einkommenssteuer beträgt 16% auf die Differenz.

Immobilienverkauf mit Ratenzahlung

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Ich bin der Eigentümer der Hälfte einer Immobilie, mein Bruder der Eigentümer der anderen Hälfte. Mein Bruder möchte von mir diesen Teil innerhalb von fünf Jahren in fünf gleich großen Raten kaufen.

Wenn er dabei auch nur einer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, geht das Eigentumsrecht auf mich zurück. Gemäß Kaufvertrag soll das Eigentumsrecht mit der Unterzeichnung des Vertrags auf meinen Bruder übergehen, die Ratenzahlung würde nur in einer gesonderten (von einem Anwalt gegengezeichneten) Vereinbarung aufgeführt.

Nun meine Frage: kann auf der Grundlage der Vereinbarung das Eigentumsrecht auf meinem Namen zurückgehen falls die Raten nicht gezahlt werden.

Ein so genanntes Rückkaufrecht kann im Kaufertrag oder gleichzeitig damit in einer Vereinbarung ausschließlich schriftlich errichtet werden. Der Eintrag des Rückkaufsrechts ins Grundbuch kann nur gleichzeitig mit dem Eintrag des Eigentumsrechts beantragt werden.

Die Vereinbarung über das Rückkaufsrecht ist ungültig, wenn die Parteien diese nach dem Kaufertrag abschließen. Das Rückkaufrecht kann für höchstens 5 Jahre errichtet werden. Wenn die Parteien ein darüber hinaus reichendes Rückkaufrecht vereinbaren, ist da zu ignorieren. Nach Ablauf der Frist kann das Rückkaufrecht nicht mehre ausgeübt werden.

Das Rückkaufrecht funktioniert nicht automatisch, im Vertrag muss eine Regelung der Ausübung des Rechtes getroffen werden, z.B, in der folgenden Weise: Wenn der Verkäufer das Rückkaufrecht in Anspruch nehmen möchte, so hat er das bis zum Ablauf der Frist des Rückkaufrecht schriftlich in einem Einschreibebrief mit Rückschein dem Käufer gegenüber anzuzeigen, Gleichzeitig damit ist er verpflichtet, den Kaufpreis an den im Kaufvertrag bezeichneten Käufer zurückzuzahlen.

Auflösung gemeinsames Eigentums

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Ich habe mit meinem Mann zusammen eine Balatoner Immobilie. Das gemeinsame Eigentrum möchte ich jetzt auflösen. Den Kredit, mit dem die Immobilie belastet ist, werde ich in Zukunft allein weiter zahlen und erhalte dafür in der Höhe des bestehenden Kredits mehr Eigentumsanteile. Muss nach der Aufhebung einer von uns Gebühren bezahlen?

Im Falle des Auflösens eines gemeinsamen Eigentums müssen Vermögenserwerbssteuern dann gezahlt werden, wenn im Verlaufe der Aufhebung einer der Eigentumspartner an einen größeren Eigentumsanteil gelangt, als er vorher hatte. Die Vermögenserwerbssteuern sind auf die Differenz zu zahlen.

Im Falle der Auflösung einer ehelichen Gütergemeinschaft muss die Wertdifferenz im Vergleich zum Wert des gemeinsamen Vermögens festgestellt werden.
Auf die Wertdifferenz müssen – wenn diese eine kostenlose Zuwendung ist – Schenkungssteuern gezahlt werden. In Ihrem Falle ist es aber so, dass Sie nur deshalb mehr aus dem gemeinsamen Vermögen bekommen, weil Sie mehre von den gemeinsamen Schulden übernehmen. Die übernommenen Schulden gleichen die Wertdifferenz wieder aus. In solchen Fällen müssen keine Gebühren gezahlt werden.

Das Genannte gilt auch bei Auflösen der Gütergemeinschaft von Lebenspartner.