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Nachbarrecht

Darf der Nachbar ein so großes Fenster haben das meine Privatsphäre dadurch gestört ist?

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Ich bin Österreichischer Staatsbürger und habe in Ungarn ein Häuschen.
Ich habe vor einigen Monaten einen Holzzaun von sechs Meter länge und 2,5 Meter Höhe errichtet weil der Nachbar ein Fenster in der Größe von ca. 100cm/100cm in meinen Garten hat und dadurch meine Privatsphäre sehr gestört ist.
Jetzt hat sich der Nachbar bei der Gemeinde beschwert und die hat einen vertrauten Mann (ungarischer Staatsbürger) von mir angerufen und sie sagten das der Zaun weg muss weil angeblich der Nachbar zu wenig Licht bekommt.
Meine Meinung ist das der Nachbar gar kein Fenster in dieser Größe in meinem Garten haben darf und dieser das Fenster zumauern muss!

Meine Frage an Sie ist jetzt: Muss ich den Zaun wegmachen?? Darf der Nachbar ein so großes Fenster haben das meine Privatsphäre dadurch gestört ist?

Tun Sie nichts, bis der Notar Sie schriftlich anweist, den Zaun abzureißen.
Dem Beschluss des Notars wird die Ortsbesichtigung vorausgehen. Dabei haben Sie die Gelegenheit, das Fenster des Nachbarn zu melden, das sie stört.
Auf diese Weise ist es auch die Pflicht des Notars zu prüfen, ob das Fenster mit der entsprechenden Baugenehmigung eingebaut wurde.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Nachbar, der ein Einspruchsrecht hat, über die Tatsache des Bauens, der Erweiterung benachrichtigt werden muss.

Mein Nachbar hat weit ausschlagende Thuja-Bäume

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Ich wohne in einem Einfamilienhaus. Mein Nachbar hat weit ausschlagende Thuja-Bäume ca. 50-60 Zentimeter von der Grundstücksgrenze gepflanzt, deren Spitzen bereits mein Bad und das Fenster des EC erreichen.

Anders gesagt: in kurzer Zeit werden sie diesen Räumen das natürliche Licht nehmen, die Räumen werden im Schatten liegen. Welche Vorschriften gibt es in diesem Zusammenhang? Kann ein Nachbar das mit der Begründung tun, dass er sich vor den Blicken der Nachbar schützen möchte?

Der Nachbar stört Sie unnötigerweise in der Nutzung Ihrer Immobilie. Deshalb können Sie ein Besitzschutzverfahren beim Notar der Selbstverwaltung einleiten lassen.

Infolgedessen kann der Nachbar zum Schlagen oder zum Schneiden der Bäume auf eine entsprechende Höhe verpflichtet werden. Bei Nichtbefolgen der Anordnung drohen so lange Strafen, bis der Bescheid durchgesetzt wird.

Kann ich Beschwerde einlegen?

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Ich habe auf meinem, an ein Nachbargrundstück grenzenden Grundstück etwa 40 cm von der Grundstücksgrenze entfernt einen Betonzaun errichtet.

Die Farbe des Zaunes habe ich Naturgrau belassen, weil das am besten zu meinem Haus passt. Das hat meinem Nachbarn nicht gefallen und er hat den Betonzaun, der komplett auf meinem Grundstück steht, von seiner Seite aus angestrichen.

Diese gelbe Farbe passt nicht nur nicht zu meinem Haus, sondern ich bin auch der Meinung, dass der Nachbar kein Recht hatte den auf meinem Grundstück stehenden Betonzaun anzustreichen. Was ist Ihre Meinung? Was kann ich tun, damit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird? Kann ich Beschwerde einlegen?

Wenn sich beide Seiten des Zaunes auf Ihrem Grundstück befinden, hat der Nachbar kein Recht, diesen von seiner Seite aus anzustreichen.

Der Nachbar hat allerdings die Möglichkeit, auf die Grundstücksgrenze einen weiteren Zaun zu bauen. Wegen des Anstrichs Ihres Nachbarn auf Ihrem Zaun können Sie sich wie im Obigen beschrieben an den Gemeindenotar, bzw. an das Gericht um Rechtsmittel wenden.

Wie kann mein Problem mit dem Nachbar gelöst werden?

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Mein Nachbar hat über seiner Haustüreine sehr starke Lampe angebracht. Obwohl wir an der Grenze zum Nachbar eine ca., 2  Meter hohe Mauer haben, strahlt die Lampe oben drüber und ca. 40 Meter weiter am anderen Nachbarhaus noch ca. 3 Meter hoch. Der andere Nachbar ist nie im Haus, deswegen kann er sich dazu nicht äußern.

Das Problem ist, wenn ich zu meinem Tor fahre oder gehe (ca. 50 Meter von meinem Haus weg) oder auf meine Terrasse oder zum Zwinger von unserem Hund gehen will, werde ich immer von dieser sehr starken Lampe geblendet. Diese Lampe leuchtet vom Haus bis zum Tor. Meine Frage: Kann ich mich dagegen wehren? Wenn ja, wer ist in der Ortschaft dafür zuständig?

Die Frage betrifft das Nachbarschaftsrecht, dass allgemein sagt: Eigentümer von Immobilien sind berechtig, ihre Immobilie zu nutzten, haben aber die der Nutzung ein Verhalten an den Tag zu legen, das die Nachbarn nicht unnötig stört.

Die Verwendung von starkem Licht verletzt im Sinne des Ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches Ptk. die Verordnungen des Nachbarschaftrechtes, weil es den Nachbar stört. Die Abhilfe der Rechtsverletzung fällt zunächst ein Jahr lang in den Kompetenzbereich des Gemeindenotars, danach ist das Gericht zuständig.

Bevor Sie ein Verfahren einleiten, empfehle ich Ihnen aber, einen Versuch zu starten, das Problem auf friedlichem Wege zu lösen, d.h. Sie bitten Ihren Nachbar mündlich oder schriftlich, die Lampe gegen eine mit kleinerer Leichtkraft auszutauschen.

Er ist sich vielleicht gar nicht bewusst, dass diese Lichtstärke störend für Sie ist.