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Nachlaßverfahren

Wie kann das Nachlassverfahren in Ungarn in Abwesenheit der Erben durchgeführt werden?

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Unser Vater starb im Jahr 2019 in Deutschland. Er hatte eine Immobilie am Plattensee, die auch Lebensführungsgemäß ihr Aufenthaltsort war. Außerdem hatte er in Deutschland ein Konto mit Tausenden von Euro. Wir sind fünf Erben, aber wir wollen nicht nach Ungarn fahren. Wenn wir einen ungarischen Anwalt bevollmächtigen, kann er das Nachlassverfahren vollständig abwickeln?

Wenn Sie einen ungarischen Anwalt bevollmächtigen, wird der Anwalt den Erbprozess vollständig abwickeln, einschließlich dass die Immobilie am Balaton auf ihren Namen eingetragen wird, und wird dem deutschen Bank ein Europäisches Nachlasszeugnis durch den ungarischen Notar ausstellen lassen, mit dem Sie das Geld vom Bankkonto abheben und das Bankkonto schließen können.

Der ungarische Anwalt wird in dem für den Standort der Immobilie zuständigen Bürgermeisteramt ein Nachlassinventar vorbereiten lassen, was den Wert der Immobilie am Balaton in Form einer Steuer- und Wertbescheinigung enthält.

Das Bürgermeisteramt sendet das Inventar an den zuständigen ungarischen Notar.

Es ist wichtig, dass dem ungarischen Anwalt die originale deutsche Sterbeurkunde zur Verfügung gestellt wird, da die mit Offi-Übersetzung anfertigen lassen muss.

Der ungarische Notar führt ein Nachlassverfahren, an dem nur der ungarische Anwalt teilnimmt. In der Vollmacht des ungarischen Anwalts ist der Anteil der Erben immer festgelegt.

Die Erben können beispielsweise so vereinbaren, dass nur ein Erbe Geld vom deutschen Bankkonto erbt, während die anderen vier das Ferienhaus am Balaton gleichermaßen erben, oder dass ein oder zwei Erben nichts erben, während die anderen wie vereinbart erben.

Die Eintragung bei Grundbuchamt wird ebenfalls vom Anwalt durchgeführt.

Die Erben können das Honorar des Notars auf das Treuhandkonto des ungarischen Anwalts überweisen und dies gilt für das vereinbarte Anwaltshonorar auch.

Kann der Erbe einen ungarischen Anwalt beauftragen, um das Geld auf das OTP-Konto des Erben zu überweisen und das OTP-Konto zu zuschließen?

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Der Erblasser starb in Deutschland, er hatte aber ein Bankkonto bei der ungarischen OTP.

Kann der Erbe einen ungarischen Anwalt beauftragen, um das Geld auf das OTP-Konto des Erben zu überweisen und das OTP-Konto zu zuschließen?

Wenn der Erbschein in Deutschland ausgestellt wurde, zur Nachlassübertragung ist die Anerkennung des deutschen Erbscheins durch das ungarischen Gericht erforderlich. Über die Anerkennung wird der Zentrale Bezirksgericht von Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság) (Adresse: 1021 Budapest, Budakeszi út 51 / B.) im Rahmen eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheiden und es wir darüber eine Vollstreckungsbescheinigung ausgestellt.

Die betroffene Person kann das Verfahren entweder persönlich oder durch einem bevollmächtigten ungarischen Anwalt beantragen. Die Bank akzeptiert und führt die Wirkung des Auslandsbeschlusses aufgrund der ungarischen Vollstreckungsbescheinigung, des Originals des rechtskräftigen Auslandsbeschlusses sowie deren authentischen ungarischen Übersetzung aus.

Die anwaltliche Vollmacht muss alle persönlichen Daten des Erblassers und des Erben, die Nummer des Nachlassübertragungsdokuments, den Name der ausstellenden Behörde, die Kontonummer des Erben sowie den allgemeinen Text der Vollmacht enthalten.

Wenn das Erbrecht auch durch das Europäisches Nachlasszeugnis bestätigt wird, muss dieses Dokument nicht weiter überbeglaubigt werden.

Über das Europäische Nachlasszeugnis ist eine beglaubigte Übersetzung durch das Nationale Übersetzungs- und Zertifizierungsbüro (OFFI)  ebenfalls erforderlich.

Das Nachlassverfahren eines Erblassers, der vor 16.08.2015 verstorben ist – wenn er sowohl in Ungarn als auch im Ausland einen Nachlass hatte – ist ein paralleles Erbverfahren maßgebend, während bei den nachfolgenden Todesfällen ein Europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt wird, die für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt.

Zum Bespiel durch das in Deutschland ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnis das eine OFFI Übersetzung hat, kann ein bevollmächtigter ungarischer Anwalt, bei einem ungarischen Finanzinstitut – die  in dem Nachlass angeführt war – von Kontonummer für die Erben überweisen, ohne dass die Erben persönlich zum ungarischen Finanzinstitut reisen mussten.