Vissza az előző oldalra

Grundstücksgestaltung

Grundstücksgestaltung

Share Button

Im Jahre 2009 habe ich ein 411 m2 großes Grundstück in der Nähe des Balaton erworben.

Im Verlaufe des Baugenehmigungsverfahrens stellte sich heraus, dass zum Bau des von mir erträumten Hauses noch eine gewisse Fläche vom Nachbargrundstück notwendig ist.

Ich habe mich mit dem Nachbarn geeinigt, dass er mir von seinem Grundstück 100 m2 verkauft. Nun möchte ich wissen, was zu tun ist, damit der gekaufte Grundstückstreifen auch offiziell zu meiner Immobilie kommt.

Ich empfehle Ihnen, mit ihrem Nachbarn einen Vorvertrag abzuscließen, in dem festgelegt wird, wie viel Quadratmeter der Immobilienteil hat, den Sie kaufen, wie breit und wie lange er ist, sowie wie hoch der Kaufpreis ist.

Beauftragen Sie einen Bodenvermesser zur Absteckung der den Kaufgegenstand bildenden Fläche.

Nach der Anfertigung der Zeichnung schließen Sie den endgültigen Vertag ab, der eine Grundstücksgestaltung enthält, mit der die Fläche aus dem Eigentum Ihres Nachbarn in Ihr Eigentum übergeht. Dadurch wird Ihr Grundstück des Nachbarn kleiner wird.

Der endgültige Kaufvertrag muss mit der Bodenvermesserdokumentation zusammen beim Grundbuchamt eingereicht werden.

Die änderung im Grundbuchregister besteht aus zwei Teilen: zuerst wird von der Bodenvermessungsabteilung die änderung umgezeichnet, nach dem Erlangen der Rechtskraft des Beschlusses geht das Material zum Immobilienregister, wo auch die änderung des Eigentumsrecht (mit der änderung der Fläche zusammen) übertragen wird.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Erlangen der Rechtskraft des Beschlusses mit dem Benachrichtigen sämtlicher unmittelbarer Nachbarn einhergeht.