Vissza az előző oldalra

Schenkung

Schenkung zwischen Eheleuten

Share Button

Ich und mein Ehemann, wir sind zu jeweils 50 Prozent Eigentümer unseres Familienhauses. Er möchte mir den Teil seiner eigenen Immobilie bzw. auch die darin befindliche mobile Habe schenken.

Meine Frage ist, ob sich die Steuerfreiheit auf die Immobilie und auch auf die darin befindliche mobile Habe bezieht?

Wenn die Immobilie später verkauft wird, kann die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer dann mit der Maßgabe umgangen werden, dass wir den Schenkungsvertrag auflösen und den ursprünglichen Eigentumszustand vor der Schenkung wiederherstellen?

Die Schenkung zwischen Eheleuten ist steuerfrei, was sich auf mobile Habe und Immobilien gleichermaßen bezieht.

Wenn das geschenkte Familienhaus nach fünf Jahren verkauft wird, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass im Fall des Verkaufs im Jahr des Erwerbs des Geschenks und des in dem nachfolgenden Jahr erfolgenden Verkaufs 100 Prozent der Einnahme, im zweiten Jahr nach dem Erwerb 90 Prozent und im dritten Jahr 60 Prozent, im vierten Jahr 30 Prozent (16 %) steuerpflichtig sind, während ab dem fünften Jahr nach dem Erwerb keine steuerpflichtige Einnahme aus dem Verkauf mehr entsteht.

Unter der Einnahme müssen immer 20 Prozent des Kaufpreises, d.h. ein Viertel des im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises und nicht der im Schenkungsvertrag angegebene Immobilienwert verstanden werden.

Wenn der Vertrag zwischenzeitlich aufgelöst wird, muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausübung der Rechte so vorgegangen wird, dass diese bestimmungsgemäß ausgeübt werden, die Auflösung des Vertrages stellt den ursprünglichen Zustand wieder her (als wenn nichts geschehen wäre).

Der Schenkende zahlt danach, wenn er seine Immobilie verkauft, laut den oben angegebenen Bestimmungen die Einkommensteuer.

Die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer ergibt sich natürlich nur dann, wenn dies eine Einnahme ist: Das heißt, wenn der Kaufpreis den Preis zum Zeitpunkt des Erwerbs übersteigt.

Die Differenz zwischen diesen beiden wird als Einnahme bezeichnet.

Schenkung zwischen Eheleuten

Share Button

Ich möchte mich danach erkundigen, ob ich das in meinem Eigentum befindliche Wohnhaus auf meine Frau übertragen kann und ob ich dafür Steuern bzw. Einkommenssteuer zahlen muss?

Die Immobilie befindet sich zu 100 % in meinem Eigentum. Ich lebe seit 35 Jahren mit meiner Ehefrau im ehelichen Verhältnis in dieser Immobilie.

Die Übertragung kann frei von Einkommensteuer und Steuern erfolgen: durch Schenkung, durch Kauf oder durch die Regulierung des Eigentumsrechts von Eheleuten.

Kann ein belastetes Objekt verschenkt werden?

Share Button

Mein Sohn nahm einen Bankkredit auf, zu dem ich der Bürge bin. Die Bank belastete mein Haus mit einer erheblichen Schuld.

Kann ich mich von den Lasten befreien, indem ich das Haus meinem Sohn schenke und würde dadurch meine Verantwortlichkeit in der Sache erlöschen?

Die Bank trägt ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf die Immobilie ein, wenn sie den Kredit gewährt. Das sichert das Banken-Hypothekrecht.

Wegen des Verbots kann das Eigentumsrecht der Immobilie nicht auf eine andere Person übertragen werden, ausgenommen, dass die Bank dem schriftlich zustimmt. Für Letzteres gibt es jedoch in der Rechtspraxis kaum Beispiele.