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Registrierung als Landwirt

Wer gilt als landwirtschaftlicher Urproduzent?

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Wer gilt als landwirtschaftlicher Urproduzent und was bedeutet die Kategorie landwirtschaftliche Kleinerzeuger (mezőgazdasági kistermelő)? Wer kann einen Urproduzentenausweis beantragen? Was sind die Bedingungen dafür?

Der landwirtschaftliche Urproduzent ist in Bezug auf diese Tätigkeit eine nicht als Einzelunternehmen (egyéni vállalkozó) registrierte Privatperson, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und in eigener Landwirtschaft Agrarprodukte erzeugt und zur Bescheinigung dessen über einen so genannten Urproduzentenausweis (őstermelői igazolvány) verfügt. Wenn die aus der Urproduzentenproduktion stammenden jährlichen Einnahmen unter 8 Million Forint liegen, gilt der Urproduzent als  landwirtschaftlicher Kleinerzeuger (mezőgazdasági kistermelő).

Den  Unproduzentenausweis kann jede Person beantragen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch für ausländische Staatsbürger und selbst dann, wenn diese nicht in Ungarn leben. Die Kriterien für den Antrag sind eine Adresse in Ungarn und eine Steuernummer.

Als landwirtschaftliche Urproduzententätigkeit gelten in der eigenen Landwirtschaft durchgeführte Pflanzenzucht, Anlegen von Anpflanzungen, Tierzucht, sowie die Produktverarbeitung. Als eigene Wirtschaft gilt, wenn der Eigentümer die Arbeiten selbst ausführt oder von Angestellten, bzw. von Landtagelöhner ausführen lässt und die Arbeit nur anleitet, Entscheidend ist der Beurteilung, ob es sich um eine eigene Landwirtschaft handelt, dass der Eigentümer frei über die Erträge verfügt und die Einkünfte ihm gehören.

Wer ist in Ungarn als Landwirt anzusehen?

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Wie viel Nutzfläche kann ein Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates in Ungarn mit der Genehmigung als Landwirt erwerben?

Ein Landwirt ist die inländische natürliche Person oder

der Staatsbürger eines Mitgliedsstaates, der landwirtschaftlicher Unternehmer ist, der über eine Berufsausbildung als Gold- oder Silber-Ähren-Landwirt verfügt oder in Ermangelung dessen mindestens drei Jahre lang eine von einem landwirtschaftlichen Verwaltungsorgan nachgewiesene, landwirtschaftliche-, forstwirtschaftliche bzw. diese ergänzende Tätigkeit verrichtet.

Die maximal zulässige Größe von zu kaufendem Grund und Boden ist im Fall eines Landwirts – unter Einrechnung der schon im Eigentum oder in Pacht befindlichen Grundfläche – 300 Hektar.

Laut der Formulierung des Gesetzes ist in Ungarn ein Landwirt ein als Einzelunternehmer, als Direkterzeuger, als Familienbetrieb, als volljähriges, persönlich mitwirkendes Mitglied in einem Familienbetrieb, als selbstständige, in das Register aufgenommene inländische natürliche Person bzw. Bürger eines Mitgliedsstaates, der landwirtschaftliche-, forstwirtschaftliche Tätigkeit als hauptberufliche, berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit durchführt und mindestens über eine mittlere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Berufsausbildung verfügt.

Der Landwirt kann das Eigentumsrecht bzw. das Nießbrauchsrecht auf eine als Wiese bzw. forstwirtschaftlich genutzte Bodenfläche erwerben, das von der Verwaltungsgrenze der Gemeinde, in der sich der auf der in seinem Eigentum befindlichen Immobilie registrierte Sitz bzw. sich die auf der seinem Eigentum befindlichen Immobilie gemeldete Niederlassung, Gesellschaft, Gehöft, Besitzzentrum befindet, höchstens 20 Kilometer entfernt liegt. Das Eigentumsrecht von außerhalb der 20 Kilometer liegenden Nutzflächen kann der Landwirt ausnahmsweise dann erwerben, wenn er die Bodenfläche als Futterfläche zum Zweck der Tierhaltung nutzt, mit einer geographischen Warenkennzeichnung bzw. mit der Herkunftskennzeichnung versehene Produkte herstellt bzw. diese in der Landwirtschaft erzeugt, züchtet, verarbeitet sowie dann, wenn er in einem Fischteich Bewirtschaftung durchführt durch.

Bin ich mit Agrarabschulss in Bonn auch Landwirt in Ungarn?

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Ich studiere z. Zt. Agrarwissenschaften an der Uni in Bonn. Kann ich vor Studienabschluss schon einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn eröffnen (Schweinezucht)und eine Tanya mieten oder pachten?

Landwirt werden Sie dann in Ungarn, wenn Sie auch in das Register aufgenommen sind.

Das Register führt das Landwirtschaftsamt und die Regierungsverordnung 38/2014 (II.24)  legt die Einzelheiten fest.

Zu der Aufnahme in das Register ist der Nachweis des entsprechenden Schulabschlusses nötig.

Der im Ausland erworbene Agrarabschluss muss nostrifiziert werden. Bezüglich der Nostrifizierung des im Ausland erworbenen Agrardiploms können Sie sich bei jeder ungarischen Landwirtschaftskammer oder in Budapest bei der Bildungsbehörde (Oktatási Hivatal) erkundigen.

http://www.oktatas.hu/kapcsolat/kozponti_ugyfelszolgalat

Ihre Vorstellungen können Sie danach realisieren.

Kann ich, als Deutsche als Landwirt registriert werden?

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Ich studiere z. Zt. Agrarwissenschaften an der Uni in Bonn. meine Frage: Kann ich vor Studienabschluss schon einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn eröffnen (Schweinezucht)und eine Tanya mieten oder pachten?

Landwirt werden Sie dann in Ungarn, wenn Sie auch in das Register aufgenommen sind.

Das Register führt das Landwirtschaftsamt und die Regierungsverordnung 38/2014 (II.24)  legt die Einzelheiten fest. Zu der Aufnahme in das Register ist der Nachweis des entsprechenden Schulabschlusses nötig.

Der im Ausland erworbene Agrarabschluss muss nostrifiziert werden. Bezüglich der Nostrifizierung des im Ausland erworbenen Agrardiploms können Sie sich bei jeder ungarischen Landwirtschaftskammer oder in Budapest bei der Bildungsbehörde (Oktatási Hivatal) erkundigen.

http://www.oktatas.hu/kapcsolat/kozponti_ugyfelszolgalat

Ihre Vorstellungen können Sie danach realisieren.