Jede Einnahme, die aus dem Verkauf irgendeiner Immobilie oder aus mit einer Immobilie verbundenen verkehrsfähigen Rechten stammt, wird beginnend ab dem 5. Jahr nach dem Erwerb – statt der vorherigen 15 Jahre – steuerfrei. Bisher musste nur beim Verkauf von Wohnimmobilien 5 Jahre ab ihrem Erwerb auf die Steuerfreiheit gewartet werden. Doch ab jetzt gilt diese Bestimmung auch für alle anderen Immobilien, so für Ferienhäuser, Geschäfte, Garagen, Gartengrundstücke usw.