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Eheliche Gütergemeinschaft

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Wir sind deutsche Staatsbürger und wollen uns vor einem ungarischen Gericht scheiden lassen. In diesem Zusammenhang möchte ich fragen, was gilt als getrenntes Vermögen, und was als gemeinsames Vermögen?

Mit der Eheschließung wird zwischen den Ehepartnern eine eheliche Gütergemeinschaft gegründet. Zum ungeteilten, gemeinsamen Eigentum der Ehepartner gehört all das, was während des Bestehens der ehelichen Gemeinschaft erworben wird – egal, ob gemeinsam oder gesondert. Dementsprechend, ist alles, was Sie während der ehelichen Gemeinschaft erworben haben, gemeinsames Vermögen, mit Ausnahme von dem, was zum getrennten Vermögen der Ehepartner gehört. (Gemeinsames Vermögen ist auch der Nutzen aus dem getrennten Vermögen.)

Als getrenntes Vermögen gelten alle Vermögensgegenstände,

–  die bei der Eheschließung bereits vorhanden waren

–  geerbte oder geschenkte Güter während des Bestehens der Ehe

–  persönliche Gebrauchsgegenstände

–  Dinge, die mit dem Wert des Sondervermögens erworben wurden.

Bei der Scheidung einer Ehe hört auch die eheliche Gütergemeinschaft auf und beide Partner können die Teilung des gemeinsamen Vermögens verlangen.

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