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Eine gute Nachricht für Eigentümer von Gartengrundstücken

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Die Möglichkeit der Änderung der Einstufung von Gartengrundstücken wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Der Eigentümer einer solchen Immobilie kann spätestens bis zum 31. Dezember 2017 die Übertragung des Bewirtschaftungszweiges seiner als Gartengrundstück registrierten Immobilie als der Bewirtschaftung entzogene Fläche beantragen.

Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU können – als ausländische Käufer – ein Gartengrundstück auf die gleiche Weise wie ungarische Staatsbürger erwerben.

Beim Kauf eines der Bewirtschaftung entzogenen Gartengrundstücks sind die persönliche Beschränkung bis maximal 1 ha (10.000 m²) und auch die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht gültig, den Erwerb muss man nicht genehmigen lassen und auch das 5 Jahre dauernde Veräußerungsverbot gilt nicht, außerdem gibt es keine Bewirtschaftungspflicht

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