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Erwerb landwirtschaftlicher Immobilie

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Ich habe 2009 in einer Kft. ein Grundstück (1060 m2) mit Wirtschaftsgebäude gekauft. Die Immobilie mit der Parzellennummer Balatongyörök xxx, gilt gemäß ihrer Eigentumsurkunde geschlossener Garten mit Wirtschaftszweig Weingarten und Wirtschaftsgebäude. Ich würde jetzt gerne das Nachbargrundstück (hrsz Nr. xxx) mit 960 m2 zusätzlich in die Kft erwerben. Meine Frage wäre jetzt ob das neue Gesetz über Grund und Boden ab 1.5.2014 mir ermöglicht das Grundstück zu erwerben.

Eine juristische Person kann laut dem neuen Gesetz über den Boden keine geschlossene Gartenimmobilie erwerben, wenn sie keine Genossenschaft oder kein auf andere Weise eingetragenes landwirtschaftliches Unternehmen ist. Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, eine Immobilie unter 1 Hektar zu erwerben, wenn der in Ihrem Eigentum oder in Ihrer Nutzung befindliche Boden mit dem zu erwerben beabsichtigtem Boden zusammen nicht größer als 1 Hektar ist.

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