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Grundsteuerzahlungsverpflichtung

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Im vergangenen Jahre habe ich meine zwei Grundstücke beim Grundbuchamt zusammenlegen lassen. Nun habe ich den Grundstückssteuerbescheid erhalten, der weiterhin, für zwei Grundstücke ausgestellt wurde. Was ist der Grund dafür? Was kann ich tun?

Das zuständige Bürgermeisteramt wird nicht automatisch über Änderungen im Grundbuchregister, wie zum Beispiel  ein Verkauf oder eine Grundstücksregulierung, informiert.

Deshalb sollten zur Vermeidung von späteren Unannehmlichkeiten von den Eigentümer alle Änderungen in Bezug auf das Grundbuch unter Vorlage der entsprechenden Urkunden beim zuständigen Bürgermeisteramt angezeigt werden.

Diese Urkunden können auch im Nachhinein vorgelegt werden.  Auf dieser Grundlage wird die Steuerabteilung dann den Steuerbescheid entsprechend modifizieren.

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