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Kann der Erbe einen ungarischen Anwalt beauftragen, um das Geld auf das OTP-Konto des Erben zu überweisen und das OTP-Konto zu zuschließen?

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Der Erblasser starb in Deutschland, er hatte aber ein Bankkonto bei der ungarischen OTP.

Kann der Erbe einen ungarischen Anwalt beauftragen, um das Geld auf das OTP-Konto des Erben zu überweisen und das OTP-Konto zu zuschließen?

Wenn der Erbschein in Deutschland ausgestellt wurde, zur Nachlassübertragung ist die Anerkennung des deutschen Erbscheins durch das ungarischen Gericht erforderlich. Über die Anerkennung wird der Zentrale Bezirksgericht von Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság) (Adresse: 1021 Budapest, Budakeszi út 51 / B.) im Rahmen eines Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheiden und es wir darüber eine Vollstreckungsbescheinigung ausgestellt.

Die betroffene Person kann das Verfahren entweder persönlich oder durch einem bevollmächtigten ungarischen Anwalt beantragen. Die Bank akzeptiert und führt die Wirkung des Auslandsbeschlusses aufgrund der ungarischen Vollstreckungsbescheinigung, des Originals des rechtskräftigen Auslandsbeschlusses sowie deren authentischen ungarischen Übersetzung aus.

Die anwaltliche Vollmacht muss alle persönlichen Daten des Erblassers und des Erben, die Nummer des Nachlassübertragungsdokuments, den Name der ausstellenden Behörde, die Kontonummer des Erben sowie den allgemeinen Text der Vollmacht enthalten.

Wenn das Erbrecht auch durch das Europäisches Nachlasszeugnis bestätigt wird, muss dieses Dokument nicht weiter überbeglaubigt werden.

Über das Europäische Nachlasszeugnis ist eine beglaubigte Übersetzung durch das Nationale Übersetzungs- und Zertifizierungsbüro (OFFI)  ebenfalls erforderlich.

Das Nachlassverfahren eines Erblassers, der vor 16.08.2015 verstorben ist – wenn er sowohl in Ungarn als auch im Ausland einen Nachlass hatte – ist ein paralleles Erbverfahren maßgebend, während bei den nachfolgenden Todesfällen ein Europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt wird, die für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt.

Zum Bespiel durch das in Deutschland ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnis das eine OFFI Übersetzung hat, kann ein bevollmächtigter ungarischer Anwalt, bei einem ungarischen Finanzinstitut – die  in dem Nachlass angeführt war – von Kontonummer für die Erben überweisen, ohne dass die Erben persönlich zum ungarischen Finanzinstitut reisen mussten.

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