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Kaufvertrag von Immobilien und elektronische anwaltliche Gegenzeichnung über Skype

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Einen Vertrag zum Bespiel einen Kauf/Verkauf von Immobilien kann ohne die persönliche Anwesenheit eines Anwalts elektronisch abgeschlossen werden.

Personen, die sich im Ausland aufhalten oder andernfalls beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, einen Kaufvertrag elektronisch über eine von einem Anwalt gegengezeichnete Videotelefonie zu unterzeichnen.

Es ist wichtig, dass Ton und Bild gleichzeitig vom Anwalt aufgenommen werden.

Früher waren im Falle einer ausländischen Unterschrift die offizielle Überbeglaubigung einer ungarischen Auslandsvertretung oder die Beglaubigungsklausel der Unterschrift eines ausländischen Notars sowie eine Apostille und dessen OFFI-Übersetzung für den Kauf/Verkauf der Immobilie erforderlich.

Die Einhaltung der bisherigen Vorschriften brauchte für den Betroffenen einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand, der jetzt schon schneller und kostengünstiger gelöst werden kann.

In der Praxis kann der Mandant – sogar tausende Kilometern vom Anwalt entfernt – das Dokument während einer Videotelefonie unterschreiben. Auf dieser Grundlage kann der Anwalt das Dokument gegenzeichnen und beim Grundbuchamt einreichen.

Der Mandant muss nicht vor einer ausländischen Behörde erscheinen, sondern kann die Unterschrift schnell und einfach von zu Hause erledigen.

Möglichkeiten dies zu tun:

  1. Der Anwalt „fern-identifiziert“ die Person durch Videotelefonie, nur danach können Verträge und zugehörige Erklärungen vom Kunden unterzeichnet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass der Kunde der Aufnahme ausdrücklich zustimmen muss.

Da der Kaufvertrag der Immobilie beim zuständigen Grundbuchamt in Papierform eingereicht werden muss, ist eine „physische“ Gegenzeichnung erforderlich. Dies bedeutet, dass vom Mandant gedruckte und von jeden Parteien durch Videotelefonie unterschriebene Dokumente per Post oder Kurierdienstleistung an den Anwalt gesendet werden müssen. Der Anwalt macht auf die Dokumente die Gegenzeichnung, stempelt mit Trockenstempel und beginnt die notwendige Prozesse.

Vorgehensweise:

der Mandant muss erklären, dass er der Fernidentifikation zustimmt

der Mandant sendet im Voraus dem Anwalt eine Kopie über die zum Vertrag erforderlichen Personaldokumente elektronisch oder per Post

die Personaldokumente des Mandanten müssen der Kamera vorgelegt werden, so dass sie lesbar und mit den bereits gesendeten Dokumenten identifiziert werden können

der Mandant muss so in die Kamera schauen, dass davon der Anwalt überzeugen kann, dass das Foto auf dem vorgelegten / gesendeten Dokument mit dem Kunden übereinstimmt

der Mandant unterschreibt das Dokument vor dem Anwalt mit einem blauen Stift während einer Videotelefonie

der Anwalt muss das Audio- und Videomaterial der Videotelefonie aufnehmen und aufbewahren

  1. Es ist auch möglich, dass der Mandant die gedruckten vollständigen Unterlagen vom Anwalt per Post erhält, er mit einem blauen Stift zu Hause unterschreibt und er dann an den Anwalt zurücksendet. Der Anwalt ruft dann den Unterzeichner des Vertrags über Skype an – identifiziert ihn – und der Mandant erklärt auf Frage des Anwalts bei Vorlage des unterzeichneten Dokuments, dass er die Unterschrift auf dem Vertrag und andere Erklärungen als seine eigene anerkennt. Es ist wichtig zu wissen, dass der Kunde der Aufnahme ausdrücklich zustimmen muss. Auf dieser Grundlage kann der Anwalt das Dokument gegenzeichnen und beim Grundbuchamt einreichen.

Vorgehensweise:

der Mandant muss erklären, dass er der Fernidentifikation zustimmt

der Mandant sendet im Voraus dem Anwalt eine Kopie über die zum Vertrag erforderlichen Personaldokumente elektronisch oder per Post

die Personaldokumente des Mandanten müssen der Kamera vorgelegt werden, so dass sie lesbar und mit den bereits gesendeten Dokumenten identifiziert werden können

der Mandant muss so in die Kamera schauen, dass davon der Anwalt überzeugen kann, dass das Foto auf dem vorgelegten / gesendeten Dokument mit dem Kunden übereinstimmt

der Mandant unterschreibt das Dokument vor dem Anwalt mit einem blauen Stift während einer Videotelefonie

der Mandant erklärt auf Frage des Anwalts bei Vorlage des unterzeichneten Dokuments, dass er die Unterschrift auf dem Vertrag und andere Erklärungen als seine eigene anerkennt

der Anwalt muss das Audio- und Videomaterial der Videotelefonie aufnehmen und aufbewahren.

 

 

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