Mietvertrag

Das Eigentumsrecht besteht aus drei Teilen: Besitz, Nutzung, Verfügung.

Letzteres ist unter dem Namen Kaufvertrag bekannt, während die ersteren beiden in den Bereich des Mietvertrags fallen.

Ein Eigentümer überlässt demnach einer anderen Person den Besitz, die Nutzung der Immobilie. Das wird Mietverhältnis genannt. Die Anmietung kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit lauten. Im ersteren Fall erlischt sie automatisch nach dem Ablauf der Laufzeit, während die Anmietung im zweiten Fall durch die Kündigung beendet werden kann. Daneben kann das Mietverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden.

Der Vermieter trägt die mit der Substanzerhaltung, mit der kommunalen Versteuerung des Gegenstandes verbundenen Kosten, während der Mieter die Kosten der Nutzung und der Nebengebühren der Immobilie zahlt.

Wichtig zu wissen ist, dass der Mieter im Fall der des Erlöschens der Anmietung die Immobilie unverzüglich verlassen muss, sollte er dies nicht tun, zieht das die Räumung nach sich.

Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass die sogenannte Kaution oder unter anderem Namen Sicherheit die wichtigste Garantie dafür ist, dass der Mieter seine übernommenen Pflichten vertragsgemäß erfüllt.

Den Vermieter belastet auch die Steuerzahlungspflicht auf die eingenommene Miete. Nach seiner Wahl versteuert er sie entweder zusammen mit oder separat von seinen sonstigen Einnahmen.