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Das seit dem 01.05.2014 geltende neue Bodenverkehrsgesetz hob das Nießbrauchsrecht auf.

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Das seit dem 01.05.2014 geltende neue Bodenverkehrsgesetz hob das Nießbrauchsrecht auf.

Wussten Sie, dass am 1. Mai 2014 in Ungarn das auf Nutzflächen eingetragene Nutzrecht/Nießbrauchsrecht erlosch, wenn der bei dem Grundbuchamt eingetragene Nutzer/Nießbraucher kein naher Angehöriger des Eigentümers des Grund und Bodens ist?

Ab wann wird im Fall von Personen, die keine nahen Angehörigen sind, die Eintragung des Nießbrauchsrechts/Nutzungsrechts gestrichen?

Das Nießbrauchsrecht erlischt mit rückwirkender Geltung zum 01.05.2014 unabhängig davon, ob es auf eine bestimmte Frist begründet wurde (20 Jahre, 30 Jahre, 90 Jahre usw.) oder bis zum Tod des Nießbrauchers dauert. Auf den Eigentumsblättern sind zwar noch die Nießbrauchs-/Nutzungsrechte aufgeführt, doch spätestens zum 31.07.2015 werden sie aus dem Grundbuchregister auf den Eigentumsblättern gestrichen.

Wie erlangt das Grundbuchamt Kenntnis darüber, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Eigentümer und der Nießbraucher/Nutzer stehen?

Bis zum 31. Oktober 2014 rufen die Grundbuchämter sämtliche betroffenen Personen – für die für eine ungarische Bodenimmobilie ein Nutzungs-/ Nießbrauchsrecht eingetragen ist – per Brief und in Schriftform dazu auf, eine Erklärung abzugeben, in der sie ihr Verwandtschaftsverhältnis mit dem Eigentümer der Immobilie nachweisen. Innerhalb von 15 Tagen, gerechnet ab der Zustellung des Schreibens, kann das nahe Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden.

Wer ist als naher Verwandter anzusehen?

Als nahe Verwandte sind anzusehen:

– der Ehepartner,

– Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, das Kind, das Enkelkind)

– das adoptierte Kind, das Stiefkind und das Pflegekind,

– die Adoptiveltern, die Stiefeltern und die Pflegeeltern,

– Geschwister (Halbgeschwister)

Mit welchem Dokument kann man des nahe Verwandtschaftsverhältnis nachweisen?

Die Eltern-Kind-Beziehung können beide Teile mit der Geburtsurkunde nachweisen. Zum Nachweis des weiteren Verwandtschaftsverhältnisses in gerader Linie ist ebenfalls die Geburtsurkunde geeignet. Das Geschwisterverhältnis kann jedes betroffene Geschwisterkind mit der Kopie der Geburtsurkunde nachweisen, doch auch der Standesamtsauszug der gemeinsamen Eltern ist nötig.

Zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses der Adoption sowie zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern kann nur ein rechtskräftiger Beschluss der Vormundschaftsbehörde akzeptiert werden

Wie kontrolliert das Grundbuchamt die Echtheit des Inhalts der Erklärungen?

Die Grundbuchämter kontrollieren mit dem Ersuchen der ungarischen Standesbeamten die Echtheit der Daten.

Was geschieht, wenn sich das nahe Verwandtschaftsverhältnis nicht nachweisen lässt?

Wenn die Erklärung so lautet, dass kein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder die aufgeforderten Personen nicht innerhalb der Frist von 15 Tagen, doch spätestens bis zum 31.12.2014 eine Erklärung abgeben oder sich das nahe Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Parteien nicht nachweisen lässt, dann streichen die Grundbuchämter die Nutzungs-/Nießbrauchsrechte – spätestens bis zum 31.07. 2015.

Inwieweit betrifft das Gesetz das Nießbrauchsrecht von Firmen?

Die zu Gunsten einer GmbH oder anderer juristische Personen eingetragenen Nießbrauchsrechte streichen die Ämter ohne die oben erwähnten Rechtserklärungen bis zum 31.12.2014.

Firmengründung

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Eine gute Nachricht ist, dass eine Wirtschaftsgesellschaft (Firma) jetzt in Ungarn einfach und rasch gegründet werden kann. Die Firma (KG/Bt., GmbH/Kft. usw.) kann innerhalb von wenigen Tagen nach dem Beschluss der Gründung – unter Verwendung des Vertragsmusters im vereinfachten Verfahren – in das Firmenregister eingetragen werden. Bei der Firmengründung im vereinfachten Verfahren geht es darum, dass das die Anlage des Firmengesetzes bildende Vertragsmuster unterschrieben bei dem Registergericht eingereicht wird.

Zum Zeitpunkt der Firmengründung ist bei der Auswahl der Gesellschaftsform (KG./Bt., GmbH/Kft. usw.) wichtig, dass sich die Gesellschafter über ihre Vermögensverantwortung im Klaren sind, weiterhin darüber, welches Startvermögen zur Gründung der jeweiligen Gesellschaftsform nötig ist. In diesem Bereich ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Die am häufigsten gegründete Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/Kft.).

Der Gründer kann eine Einpersonen- bzw. auch eine Mehrpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung gründen.

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet der Gesellschafter nicht.

Zur Gründung der Kft. ist mindestens das Stammkapital in Höhe von 3.000.000 HUF nötig. Die Stammeinlagen der Gesellschafter können unterschiedlich sein, die Höhe der einzelnen Stammeinlagen darf jedoch nicht geringer als 100.000 HUF sein. Die Stammeinlage muss in Forint gezahlt und ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Eine Stammeinlage kann auch mehrere Eigentümer haben.

Zur Firmengründung nötige Daten:

–          Festlegung des Firmennamens: Dazu merke ich an, dass der neue Firmenname sich von dem Namen aller anderen Firmen unterscheiden muss.

–          Zu der Angabe des Sitzes ist die Zustimmungserklärung des Eigentümers der Immobilie zu der Nutzung der als Sitz dienenden Immobilie oder das Vorhandensein des Mietvertrages nötig,

–          bei der Festlegung der Tätigkeitsbereiche muss mindestens ein Hauptgeschäftsfeld angegeben werden,

–          die Summe des Startvermögens kann auf das Bankkonto oder in die Kasse der Gesellschaft eingezahlt werden,

–          die personengebundenen Daten der Gesellschafter, die Summe des Vermögensbeitrags, das Tragen des Gewinns und des Verlustes weiterhin die Festlegung der Anzahl der Stimmen,

–          die Angabe der personengebundenen Daten der leitenden Amtsträger, d.h. der Geschäftsführer.

Nötige Schriftdokumente:

Personaldokumente: Personalausweis, die Identität nachweisender Ausweis, Reisepass, Wohnanschriftskarte, Steuerkarte.

Nutzungsgenehmigung

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Ich habe mir eine halbfertige Doppelhaushälfte zu einem günstigen Preis ausgesucht. Für die Immobilie gibt es noch keine Nutzungsgenehmigung, auf dem Grundbuchblatt ist sie noch als unbebauter Grund aufgeführt.

Der Verkäufer versicherte, dass der in der anderen Hälfte des Doppelhauses lebende Eigentümer bei Fertigstellung des Gebäudes behilflich ist.

Ich möchte Sie fragen, was ist die Garantie dafür? Des Weiteren möchte ich wissen, welche Steuern ich zu zahlen habe, wenn das Gebäude auf dem Grundbuchblatt nicht aufgeführt ist.

Wenn das Doppelhaus auf einer Lageplannummer/Parzellenummer gebaut wurde, hat der Eigentümer der anderen Hälfte Vorkaufsrecht beim Verkauf der Immobilie. Deshalb ist zu empfehlen, ihn als vertragsschließenden Partner in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, wobei er im Kaufvertrag von seinem Vorkaufsrecht zurücktritt und erklärt, dass die jeweiligen Eigentümer  die Immobilie ausschließlich nutzen können.

Der den Kaufvertrag verfassende  Rechtsanwalt sollte die Parteien im Vertrag auch erklären lassen, unter welcher Frist sie den Bau gemeinsam beenden, gemeinsam sie sich beziehende Nutzungsgenehmigung beantragen, gemeinsam den Bodenvermesser beauftragen, die Zeichnung für die Aufführung des Gebäudes im Grundbuch anzufertigen und gemeinsam das Wohnhaus im Grundbuch eintragen lassen.

Wenn die Möglichkeit besteht, die Immobilie  in ein Gemeinschaftshaus mit zwei Wohnungen umzuwandeln, kann dazu bereits im Vertrag eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden.

Nach dem Kauf sind Vermögenserwerbssteuern zu zahlen, ist das Haus bereits unter Dach, dann auf die Wohnimmobilie, fehlt das Dach noch, dann sind die Steuern auf das Dach noch dann sind die Steuern auf das Grundstück zu zahlen. Steuermass ist einheitlich 4% auf des Kaufpreises. Die gültigen Verordnungen der zuständigen Selbstverwaltung entscheiden, ob auf das Grundstück oder auf das Gebäude Kommunalsteuern zu zahlen sind.