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Ist ein Mietkauf nach ungarischen Recht möglich?

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Ist ein Mietkauf nach ungarischen Recht möglich? Welche Risiken birgt er? Was muss man beachten?

Das ungarische Recht nennt den Mietkauf Ratenkauf. Der Käufer nimmt die Immobilie in Besitz, doch er zahlt den Kaufpreis unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers in Raten.

Der Verkäufer gibt die das Eigentum übertragende Erklärung dann heraus, wenn der volle Kaufpreis gezahlt wurde.

Es ist wichtig, dass der Käufer zahlungsfähig ist, weil er im entgegengesetzten Fall nur auf dem Rechtsweg von dem Besitztum entfernt werden kann. Ratsam ist auch das ausbedingen einer Draufgabe sowie, dass in dem Fall die gesamte Summe fällig wird, wenn eine Rate ausbleibt.