Tag Archives: Einkommensteuer

Verkauf/Schenkung des Geschäftsanteils

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Die bekannteste und populärste Form einer Wirtschaftsgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/Kft.).

Der Grund dafür ist, dass sie rasch und mit geringerem Stammkapital von einer Privatperson oder einer Firma – die auch Ausländer sein bzw. ihren Sitz im Ausland haben können – innerhalb von wenigen Tagen gegründet werden kann.

Das Stammkapital der Kft. bedeutet die das Gründungskapital. Das wird auch Geschäftsanteil bezeichnet.

Zu der Gründung einer Kft. ist Stammkapitals in Höhe von 3.000.000.- HUF nötig.

Die Stammeinlagen der Gesellschafter können unterschiedlich hoch sein, die Höhe der einzelnen Stammeinlagen darf jedoch nicht geringer als 100.000.- HUF sein.

Die Stammeinlagen müssen in Forint ausgedrückt werden und ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Eine Stammeinlage kann auch mehrere Eigentümer haben.

Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig, d.h. er kann verkauft bzw. verschenkt werden. Sein Wert ist die Summe, die im Moment der Übertragung seinen Verkehrswert darstellt. Das zeigt in der Regel eine Firmendurchleuchtung am genauesten.

Wenn der Wert höher als der bei der Gründung festgelegte Wert – also der Nennwert – ist, kann der Verkaufspreis höher als der Nennwert sein. Das ist ähnlich wie bei Aktien.

Wichtig zu wissen ist, dass beim Verkauf des Geschäftsanteils – wenn dies über dem Nennwert erfolgt – auf die Differenz 16 % Einkommensteuer gezahlt werden muss. Deshalb ist es vor dem Verkauf – z.B. durch die Erhöhung des Stammkapitals – ratsam, den Nennwert des Geschäftsanteils dem Verkaufspreis anzupassen.

Der Verkauf des Geschäftsanteils erfolgt mit einem anwaltlichen Dokument und muss auch in das Gesellschafterverzeichnis übertragen werden, weiterhin muss er dem Registergericht gemeldet werden.

Ist die Schenkung zwischen Eheleuten gebührenfrei?

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Ich und mein Ehemann, wir sind zu jeweils 50 Prozent Eigentümer unseres Familienhauses. Er möchte mir den Teil seiner eigenen Immobilie bzw. auch die darin befindliche mobile Habe schenken.

Meine Frage ist, ob sich die Steuerfreiheit auf die Immobilie und auch auf die darin befindliche mobile Habe bezieht?

Wenn die Immobilie später verkauft wird, kann die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer dann mit der Maßgabe umgangen werden, dass wir den Schenkungsvertrag auflösen und den ursprünglichen Eigentumszustand vor der Schenkung wiederherstellen?

Die Schenkung zwischen Eheleuten ist steuerfrei, was sich auf mobile Habe und Immobilien gleichermaßen bezieht.

Wenn das geschenkte Familienhaus nach fünf Jahren verkauft wird, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass im Fall des Verkaufs im Jahr des Erwerbs des Geschenks und des in dem nachfolgenden Jahr erfolgenden Verkaufs 100 Prozent der Einnahme, im zweiten Jahr nach dem Erwerb 90 Prozent und im dritten Jahr 60 Prozent, im vierten Jahr 30 Prozent (16 %) steuerpflichtig sind, während ab dem fünften Jahr nach dem Erwerb keine steuerpflichtige Einnahme aus dem Verkauf mehr entsteht.

Unter der Einnahme müssen immer 20 Prozent des Kaufpreises, d.h. ein Viertel des im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises und nicht der im Schenkungsvertrag angegebene Immobilienwert verstanden werden.

Wenn der Vertrag zwischenzeitlich aufgelöst wird, muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausübung der Rechte so vorgegangen wird, dass diese bestimmungsgemäß ausgeübt werden, die Auflösung des Vertrages stellt den ursprünglichen Zustand wieder her (als wenn nichts geschehen wäre).

Der Schenkende zahlt danach, wenn er seine Immobilie verkauft, laut den oben angegebenen Bestimmungen die Einkommensteuer.

Die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer ergibt sich natürlich nur dann, wenn dies eine Einnahme ist: Das heißt, wenn der Kaufpreis den Preis zum Zeitpunkt des Erwerbs übersteigt.

Die Differenz zwischen diesen beiden wird als Einnahme bezeichnet.

Schenkung zwischen Eheleuten

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Ich möchte mich danach erkundigen, ob ich das in meinem Eigentum befindliche Wohnhaus auf meine Frau übertragen kann und ob ich dafür Steuern bzw. Einkommenssteuer zahlen muss?

Die Immobilie befindet sich zu 100 % in meinem Eigentum. Ich lebe seit 35 Jahren mit meiner Ehefrau im ehelichen Verhältnis in dieser Immobilie.

Die Übertragung kann frei von Einkommensteuer und Steuern erfolgen: durch Schenkung, durch Kauf oder durch die Regulierung des Eigentumsrechts von Eheleuten.

Müssen wir eine Einkommensteuerzahlung nach Erbschaft – Immobilienverkauf zahlen?

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Meine Familie besitzt seit 1993 ein Haus in Ungarn. 2011 wurde es über eine Schenkung von der Großmutter an den Sohn (mein Vater) überschrieben. 2013 ist mein Vater verstorben. Nun habe ich gemeinsam mit meinem Halbbruder die Immobilie geerbt und wir möchten diese Verkaufen.

Meine Frage: Müssen wir in Ungarn Einkommensteuer zahlen und wenn ja, wie ist die Berechnug in diesem Fall?

Wenn ein durch Erbschaft erworbenes Wohnhaus verkauft wird – und seit der Erbschaft 5 Jahre vergangen sind – muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn der Wert der Erbschaft mit dem Wert im Kaufvertrag übereinstimmt oder der im Kaufvertrag aufgeführte Wert geringer ist.

Steuer muss nur dann gezahlt werden, wenn der Wert im Vertrag höher ist. Auf die Differenz  sind 16 % Einkommensteuer zu zahlen – doch die Anzahl der verstrichenen Jahre verringert auch diese Summe.

Verkauf einer geschenkten Immobilie

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Meine Mutter schenkte mir auf meinen Namen ihr Grundstück. Obwohl ich das ursprünglich nicht plante, hätte ich jetzt einen Käufer dafür.

Ich möchte wissen, ob mich in Verbindung mit dem Verkauf irgendeine Steuerzahlungspflicht belastet, wenn seit dem Kauf noch nicht fünf Jahre verstrichen, doch ich durch die Schenkung d.h. vom Gesichtspunkt der Abgaben zu dem Haus durch unentgeltlichen Vermögenserwerb kam?

Das Gesetz über die persönliche Einkommenssteuer besagt, dass im Fall des Verkaufs einer geschenkten Immobilie 75% des Kaufpreises als Kosten abgerechnet werden können, während 25% die Grundlage der Einkommensteuer bilden. Die Höhe der Einkommensteuer beträgt 16%. Bei dem Verkauf einer Immobilie, die 25 Mio. HUF wert ist, muss demnach 1 Mio. HUF Steuer gezahlt werden.

Habe ich Steuerzahlungsverpflichtung bei Immobilienverkauf ?

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Ich möchte meine 2005 erworbene Siófoker Wohnung verkaufen. Muss ich dafür Steuern zahlen, wenn ich sie teurer verkaufe, als ich sie gekauft habe?

Den gültigen Steuerregelungen zufolge sind nach Ablauf von 5 Jahre nach dem Kauf der Wohnimmobilie – egal wie teuer Sie die Immobilie verkaufen – keine Einkommenssteuern auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu zahlen.

Sie müssen dann in diesem Zusammenhang auch keine Steuerklärung abgeben. Handelt es sich aber bei der Immobilie nicht um eine Wohnung, sondern beispielweise um ein Ferienhaus, beträgt die Spekulationsfrist 15 Jahre.