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Erbschaft in Ungarn

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Mein Bruder und ich haben gemeinsam eine Immobilie und bewegliche Güter (Auto, Girokonto) in Ungarn geerbt. Unser Vater war Deutscher, hatte aber seinen festen Wohnsitz in Ungarn. Er ist in Ungarn gestorben.

Bei dem Nachlassverfahren wurde auf unseren Wunsch, das Ungarischen Erbrecht angewendet (Für bewegliche und Unbewegliche Güter).

In Deutschland hat es bisher keinen Nachlass gegeben. Nun meine Fragen, müssen wir die Erbschaft aus Ungarn in Deutschland beim Finazamt melden (Erbschaftssteuer) oder müssen wir uns durch das gewählte “Ungarische Erbrecht” an das Ungarische Finanzamt wenden.

Vom Betrag, sind wir unter den Freibeträgen. Findet duch die Immobilie bzw das gewählte Ungarische Erbrecht normalerweise eine Nachlassspaltung statt, wenn es in Deutschland auch einen Nachlass oder Verbindlichkeiten gibt?

Nach ungarischem Recht muss keine Abgabe gezahlt werden, weil in Ungarn die Erbschaft zwischen Verwandten in gerader Linie – ohne Wertobergrenze – abgabenfrei ist.

Über die ungarische Erbschaft muss das deutsche Finanzamt nicht informiert werden.

Firmenauflösung

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Wenn eine Firma keine Schulden hat oder ihre Schulden während der Firmenauflösung begleicht, kann die Firma aufgelöst werden.

Dazu ist der Beschluss der Gesellschafter ausreichend, der in einem Protokoll abgefasst werden muss. Diese Auflösung wird als Endabrechnung bezeichnet, der Endabrechner ist in der Regel der frühere Leiter des Unternehmens.

Zu der Abwicklung der Endabrechnung sind ein guter Buchhalter und ein fachkundiger Rechtsanwalt nötig. Der Buchhalter fertigt zum Tag des Beginns und des Abschlusses der Endabrechnung die Bilanz und die Steuererklärung an, die beim Finanzamt eingereicht werden muss.

Wichtig ist, dass bei allen Behörden die Schulden beglichen werden müssen und die Endabrechnung angemeldet wird und wenn das geschah, kann – in einem weiteren Protokoll – das Datum des Abschlusses der Endabrechnung festgelegt werden.

Das muss dem Registergericht gemeldet werden und mit der Streichung erlischt die Firma auch offiziell.

Sollte ein Unternehmen Schulden haben und deren Auszahlung nicht übernehmen, kann das Unternehmen nur im Rahmen eines Liquidationsverfahrens aufgelöst werden, dessen Abwicklung der von dem Registergericht bestellte Liquidator durchführt.

EU-Steuernummer

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Ich habe in Ungarn eine Ein-Personen GmbH für Handel gegründet. Mein Steuerberater meinte, ich solle eine EU-Steuernummer beantragen.

Wozu ist eine solche Steuernummer gut und wer muss diese haben?

Jedes ungarische Unternehmen, das mit einem Steuerzahler eines Landes der EU in irgendeiner Weise eine Handelsbeziehung eingehen will, muss eine EU-Steuernummer beantragen.

Als Handelsbeziehung gilt der Kauf, Verkauf von Produkten, sowie die Reichung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Die EU-Steuernummer kann bei der Steuerbehörde beantragt werden.