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Die schon eingetragenen Gesellschaften, deren Stammkapital unter 3 Mio. HUF beträgt, müssen bis zum 15. März 2017 ihr Stammkapital erhöhen.

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Auch die Firmenänderungen vor diesem Zeitpunkt (z.B. Änderung des Sitzes, Änderung des Geschäftsführers, Verkauf des Geschäftsanteils) ziehen die verbindlich vorgeschriebene Stammkapitalanhebung nach sich.

Wichtig zu wissen ist, dass das Registergericht in solchen Fällen die Änderungen in Ermangelung der Stammkapitalanhebung nicht einträgt.

Die Stammkapitalanhebung kann auch durch die Geldeinlagen der Gesellschafter, durch Apport bzw. zu Lasten des früheren, in die Ergebnisrücklage versetzten Ergebnisses erfolgen.

Wenn irgendeine Gesellschaft das Stammkapital nicht anzuheben beabsichtigt, wandelt sich die Gesellschaft entweder in eine Kommanditgesellschaft um oder sie kann durch Abwicklung aufgelöst werden.

Die Gesellschaft – die ihr Stammkapital nicht gleichzeitig mit der ersten Firmenmodifizierung nach dem 15. März 2014, doch spätestens bis zum 15. März 2017 – anhebt, kann mit einem Aufsichtsverfahren, mit einer Geldstrafe oder mit der Zwangsstreichung rechnen.

Firmengründung

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Eine gute Nachricht ist, dass eine Wirtschaftsgesellschaft (Firma) jetzt in Ungarn einfach und rasch gegründet werden kann. Die Firma (KG/Bt., GmbH/Kft. usw.) kann innerhalb von wenigen Tagen nach dem Beschluss der Gründung – unter Verwendung des Vertragsmusters im vereinfachten Verfahren – in das Firmenregister eingetragen werden. Bei der Firmengründung im vereinfachten Verfahren geht es darum, dass das die Anlage des Firmengesetzes bildende Vertragsmuster unterschrieben bei dem Registergericht eingereicht wird.

Zum Zeitpunkt der Firmengründung ist bei der Auswahl der Gesellschaftsform (KG./Bt., GmbH/Kft. usw.) wichtig, dass sich die Gesellschafter über ihre Vermögensverantwortung im Klaren sind, weiterhin darüber, welches Startvermögen zur Gründung der jeweiligen Gesellschaftsform nötig ist. In diesem Bereich ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Die am häufigsten gegründete Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/Kft.).

Der Gründer kann eine Einpersonen- bzw. auch eine Mehrpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung gründen.

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet der Gesellschafter nicht.

Zur Gründung der Kft. ist mindestens das Stammkapital in Höhe von 3.000.000 HUF nötig. Die Stammeinlagen der Gesellschafter können unterschiedlich sein, die Höhe der einzelnen Stammeinlagen darf jedoch nicht geringer als 100.000 HUF sein. Die Stammeinlage muss in Forint gezahlt und ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Eine Stammeinlage kann auch mehrere Eigentümer haben.

Zur Firmengründung nötige Daten:

–          Festlegung des Firmennamens: Dazu merke ich an, dass der neue Firmenname sich von dem Namen aller anderen Firmen unterscheiden muss.

–          Zu der Angabe des Sitzes ist die Zustimmungserklärung des Eigentümers der Immobilie zu der Nutzung der als Sitz dienenden Immobilie oder das Vorhandensein des Mietvertrages nötig,

–          bei der Festlegung der Tätigkeitsbereiche muss mindestens ein Hauptgeschäftsfeld angegeben werden,

–          die Summe des Startvermögens kann auf das Bankkonto oder in die Kasse der Gesellschaft eingezahlt werden,

–          die personengebundenen Daten der Gesellschafter, die Summe des Vermögensbeitrags, das Tragen des Gewinns und des Verlustes weiterhin die Festlegung der Anzahl der Stimmen,

–          die Angabe der personengebundenen Daten der leitenden Amtsträger, d.h. der Geschäftsführer.

Nötige Schriftdokumente:

Personaldokumente: Personalausweis, die Identität nachweisender Ausweis, Reisepass, Wohnanschriftskarte, Steuerkarte.