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Grundsteuerzahlungsverpflichtung

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Im vergangenen Jahre habe ich meine zwei Grundstücke beim Grundbuchamt zusammenlegen lassen. Nun habe ich den Grundstückssteuerbescheid erhalten, der weiterhin, für zwei Grundstücke ausgestellt wurde. Was ist der Grund dafür? Was kann ich tun?

Das zuständige Bürgermeisteramt wird nicht automatisch über Änderungen im Grundbuchregister, wie zum Beispiel  ein Verkauf oder eine Grundstücksregulierung, informiert.

Deshalb sollten zur Vermeidung von späteren Unannehmlichkeiten von den Eigentümer alle Änderungen in Bezug auf das Grundbuch unter Vorlage der entsprechenden Urkunden beim zuständigen Bürgermeisteramt angezeigt werden.

Diese Urkunden können auch im Nachhinein vorgelegt werden.  Auf dieser Grundlage wird die Steuerabteilung dann den Steuerbescheid entsprechend modifizieren.

Möglichkeit zur Senkung des Grundsteuers

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Ich habe in Siófok eine Wohnung, in der ich nicht als ständiger Bewohner angemeldet bin. Mir erscheint die Höhe der zu zahlenden Grundstückssteuer sehr hoch.

Einer meiner Enkel arbeitet in Siófok und wohnt in meinem Haus, der andere Enkel ist Student in Österreich. Habe ich eine Möglichkeit, die fälligen Steuern zu senken?

Wenn der Eigentümer der Immobilie oder der Nießbraucher lebensführungsgemäß – nachweisbar mit der Adresskarte (lakcímkártya) – als ständiger Bewohner der Immobilie eingetragen ist, werden die kommunalen Steuern wesentlich niedriger festgesetzt, in vielen Fällen besteht sogar bis 80 m2 Wohnfläche Steuerbefreiung.

Ich empfehle Ihnen, Ihrem Enkel das Nießbrauchrecht für die Immobilie zu schenken. Dazu ist die Errichtung des Nießbrauches in einer Anwaltsurkunde notwendig, auf deren Grundlage dann der Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen wird.

Viele wissen nicht, dass ein Nießbrauch nicht nur bis zum Tode reichend, sondern auch für eine bestimmte Zeit (für ein paar Jahre), sowie nicht nur auf die gesamte Immobilie, sondern auch auf einen Teil, davon errichtet werden kann.

Wenn der Nießbrauch nur auf die Hälfte der Immobilie eigentragen wird, bezieht sich allerdings die Steuerermäßigung auch nur auf die Hälfte der Immobilie.

Das Gesagte gilt sowohl für ungarische, als auch für ausländische Staatsbürger. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass die Errichtung eines Nießbrauches für Verwandte gerader Linie als Schenkung gilt und deshalb gebührenfrei ist. Über die Anwaltsgebühren für die Errichtung der Urkunde hinaus sind nur die Verfahrensgebühren beim Grundbuchamt zu zahlen.

Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig beiden oder mehreren Enkeln Nießbrauch für die (gesamte) Immobilie zu übertragen. Dafür wären nicht mehrfache, sondern nur die einfachen Gebühren beim Grundbuchamt zu zahlen.

Zur Senkung der Steuern reicht es aber in Ihrem Falle, dem in Siófok lebenden Enkel Nießbrauch zu errichten.

Befreiung von der Grundstückssteuer

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Wann ist eine Immobilie frei von der Grundstückssteuer?

Die Fläche, die sich im inneren Verwaltungsgebiet eines Ortes befindet und kleiner als 1 ha ist, ist von der Grundstückssteuer befreit, wenn die gesamte Fläche landwirtschaftlich bearbeitet wird und das Landwirtschafts-Verwaltungsorgan (der zuständige Agronom) das bestätigt.

Laut dem Steuergesetz ist die begrenzte Fläche als Grundstück anzusehen, auf der ein Wohnhaus in rohbaufertigem Zustand steht.