Tag Archives: halbfertige Doppelhaushälfte

Nutzungsgenehmigung

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Ich habe mir eine halbfertige Doppelhaushälfte zu einem günstigen Preis ausgesucht. Für die Immobilie gibt es noch keine Nutzungsgenehmigung, auf dem Grundbuchblatt ist sie noch als unbebauter Grund aufgeführt.

Der Verkäufer versicherte, dass der in der anderen Hälfte des Doppelhauses lebende Eigentümer bei Fertigstellung des Gebäudes behilflich ist.

Ich möchte Sie fragen, was ist die Garantie dafür? Des Weiteren möchte ich wissen, welche Steuern ich zu zahlen habe, wenn das Gebäude auf dem Grundbuchblatt nicht aufgeführt ist.

Wenn das Doppelhaus auf einer Lageplannummer/Parzellenummer gebaut wurde, hat der Eigentümer der anderen Hälfte Vorkaufsrecht beim Verkauf der Immobilie. Deshalb ist zu empfehlen, ihn als vertragsschließenden Partner in den Kaufvertrag mit aufzunehmen, wobei er im Kaufvertrag von seinem Vorkaufsrecht zurücktritt und erklärt, dass die jeweiligen Eigentümer  die Immobilie ausschließlich nutzen können.

Der den Kaufvertrag verfassende  Rechtsanwalt sollte die Parteien im Vertrag auch erklären lassen, unter welcher Frist sie den Bau gemeinsam beenden, gemeinsam sie sich beziehende Nutzungsgenehmigung beantragen, gemeinsam den Bodenvermesser beauftragen, die Zeichnung für die Aufführung des Gebäudes im Grundbuch anzufertigen und gemeinsam das Wohnhaus im Grundbuch eintragen lassen.

Wenn die Möglichkeit besteht, die Immobilie  in ein Gemeinschaftshaus mit zwei Wohnungen umzuwandeln, kann dazu bereits im Vertrag eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden.

Nach dem Kauf sind Vermögenserwerbssteuern zu zahlen, ist das Haus bereits unter Dach, dann auf die Wohnimmobilie, fehlt das Dach noch, dann sind die Steuern auf das Dach noch dann sind die Steuern auf das Grundstück zu zahlen. Steuermass ist einheitlich 4% auf des Kaufpreises. Die gültigen Verordnungen der zuständigen Selbstverwaltung entscheiden, ob auf das Grundstück oder auf das Gebäude Kommunalsteuern zu zahlen sind.