Tag Archives: Landwirt

Wem steht laut dem neuen Gesetz über Grund und Boden das Vorkaufsrecht zu?

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Die Vorkaufsberechtigten sind im Gesetz Nr. CXXII von 2013 geregelt. Vorkaufsrecht zusteht:

a) dem ungarischen Staat;

b) dem den Boden nutzenden Landwirt, der die Nutzfläche bewirtschaftet,

ba) der als lokal wohnender Nachbar anzusehen ist,

bb) der als Bewohner des Ortes anzusehen ist,

bc) dessen Betriebszentrum sich in einem Ort sich befindet, das von der Verwaltungsgrenze auf öffentlichen Straßen oder auf für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrten Privatstraßen höchstens in 20 Kilometer Entfernung von der Verwaltungsgrenze des der Lage der Fläche entsprechenden Ortes ist;

c) dem Landwirt, der als lokal wohnender Nachbar anzusehen ist,

d) dem Landwirt, der als Bewohner des Ortes anzusehen ist,

e) dem Landwirt, dessen Betriebszentrum sich in einem Ort sich befindet, das von der Verwaltungsgrenze auf öffentlichen Straßen oder auf für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrten Privatstraßen höchstens in 20 Kilometer Entfernung von der Verwaltungsgrenze des der Lage der Fläche entsprechenden Ortes ist.

Bin ich mit Agrarabschulss in Bonn auch Landwirt in Ungarn?

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Ich studiere z. Zt. Agrarwissenschaften an der Uni in Bonn. Kann ich vor Studienabschluss schon einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn eröffnen (Schweinezucht)und eine Tanya mieten oder pachten?

Landwirt werden Sie dann in Ungarn, wenn Sie auch in das Register aufgenommen sind.

Das Register führt das Landwirtschaftsamt und die Regierungsverordnung 38/2014 (II.24)  legt die Einzelheiten fest.

Zu der Aufnahme in das Register ist der Nachweis des entsprechenden Schulabschlusses nötig.

Der im Ausland erworbene Agrarabschluss muss nostrifiziert werden. Bezüglich der Nostrifizierung des im Ausland erworbenen Agrardiploms können Sie sich bei jeder ungarischen Landwirtschaftskammer oder in Budapest bei der Bildungsbehörde (Oktatási Hivatal) erkundigen.

http://www.oktatas.hu/kapcsolat/kozponti_ugyfelszolgalat

Ihre Vorstellungen können Sie danach realisieren.

Das neue ungarische Bodengesetz

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Das Ungarische Parlament hat im Juni 2013 das neue Bodengesetz bestätigt.

Demzufolge können Personen, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, in Ungarn maximal einen Hektar Agrarfläche – zusammen mit den bereits vorhandenen Flächen – in ihr Eigentum bringen. Landwirte dürfen mehr Flächen besitzen.

Als Landwirte gelten jene ungarischen Staatsbürger und Bürger der EU, die über eine landwirtschaftliche oder waldwirtschaftliche Ausbildung verfügen oder mindestens drei Jahre lang in Ungarn eine landwirtschaftliche oder waldwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben oder Mitglieder mit mindestens 25 % Anteil an einer hier registrierten landwirtschaftlichen Produktionsorganisation sind.

Landwirte sind jene in Ungarn registrierte inländische natürliche Personen, Bürger der EU, die über eine – in der Verordnung zur Durchführung des Bodengesetzes bestimmten -landwirtschaftlichen oder waldwirtschaftlichen Qualifikation verfügen oder bei Fehlen einer Ausbildung nachweislich mindestens drei Jahre

a)   in Ungarn eine ständige land-, waldwirtschaftliche Tätigkeit, bzw. ergänzende Tätigkeit im eigenen Namen und zu eigenem Risiko ausführen und daraus nachweislich Einnahmen generieren oder ohne Einnahmen sind, weil die verwirklichte land- oder waldwirtschaftlichen Investitionen noch nicht genutzt werden konnten;

oder

b)   Mitglied oder Aktionär mit einem Eigentumsanteil von mindestens 25% an einer in Ungarn registrierten landwirtschaftlichen Produktionsorganisation sind, die land-, waldwirtschaftliche Tätigkeiten, bzw. land-, waldwirtschaftliche  und diese ergänzende Tätigkeiten unter persönlicher Mitwirkung ausführen.

Landwirte können 300 Hektar Agrarflächen erwerben, das Besitzmaximum beträgt – ähnlich wie bei landwirtschaftlichen Produktionsorganisationen – 1200 Hektar.

Betreiber von Viehzuchtanlagen und Saatguthersteller dürfen 1800 Hektar Agrarflächen pachten, wenn sie die Bedingungen des am 2. Dezember 2013 angenommenen Gesetzes erfüllen. Diese sind die folgenden:  Betreibern von Viehzuchtanlagen und Saatgutherstellern steht nur in ganz bestimmten Fällen das günstigere Besitzmaximum von 1800 ha statt 1200 ha zu. Bei Viehzüchtern gilt als Bedingung, dass in dem Jahr vor Vertragsabschluss oder im Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre auf der sich in ihren Besitz befindlichen Flächen eine jährliche Viehdichte von einer halben Vieheinheit (das entspricht einer Zuchtsau) erreicht wurde. Bei Saatgutherstellern gilt als Bedingung für das günstigere Besitzmaximum, dass im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens auf einem Zehntel ihrer Ackerflächen Saatgut oder Vermehrungsmaterial angebaut wurde.

Wichtig zu wissen: Landwirte müssen in das Register für Landwirte, bzw. für landwirtschaftliche Produktionsorganisationen aufgenommen werden. Das geschieht durch Übermittlung der geforderten Daten.  Der Wahrheitsgehalt der Anmeldung wird anschließend von der zuständigen Behörde kontrolliert.

Jeder Kauf/Verkauf von Agrarflächen muss von der so genannten Bodenkommission bestätigt werden. Die Mitglieder der Bodenkommissionen werden beim zuständigen Notar registriert. Falls bis Ende April 2014 keine Bodenkommission gewählt worden sein sollte oder die gewählte Kommission nicht handlungsfähig ist, übernimmt die zuständige Agrarkammer vorübergehend deren Aufgabe in Bezug auf die Verträge.

Ab 15.Dezember 2013 sind auch auf Agrargrundstücke mit Bauverbot /zártkerti ingatlanok/ die einschlägigen Verordnungen des Bodengesetzes anzuwenden.

Der Erwerb von Nutzflächen unter 1 Hektar ab dem 1. Mai 2014 – aktuelle Lage

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Die Möglichkeit des Erwerbs von einem Hektar Nutzfläche oder darunter bezieht sich auf ungarische und EU-Bürger, die keine Landwirte sind, d.h. dass auch Personen, die sich nicht mit Landwirtschaft beschäftigen, ab dem 1. Mai 2014 ungarischen Boden bis zu dieser Größe erwerben können. Personen, die keine Angehörigen der EU sind, können keinen ungarischen Boden erwerben.

Der Erwerb von Nutzfläche von 1 Hektar ist pro Person zu verstehen, diese Fläche muss nicht mit der Fläche von nahen Angehörigen addiert werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Größe der in dem Besitz der den Boden erwerbenden Person – d.h. in seinem Eigentum/in seiner Nutzung – befindlichen Fläche 1 Hektar nicht überschreiten darf. Bei ungeteiltem gemeinsamem Eigentum ist die Fläche von 1 Hektar proportional zu berechnen, d.h., dass maximal der 1 Hektar Fläche entsprechende Eigentumsanteil erworben werden kann.

Laut der aktuellen Stellungnahme der Nationalen Agrarkammer müssen im Fall des Erwerbs auf die Bestätigung des Verwaltungsorgans für Landwirtschaft auch die sich auf die Vorverkaufsrechte/das Aufgebotsverfahren beziehenden Bestimmungen angewandt werden. Das bedeutet, dass das Vorkaufsrecht in der durch das Gesetz festgesetzten Rangfolge für den im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis gegenüber den Personen, die keine Landwirte sind, besteht.

Zusammengefasst: Der Erwerb von Nutzflächen von 1 Hektar oder darunter kann im Fall von ungarischen oder EU-Bürgern nur dann realisiert werden, wenn niemand von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machte und das Verwaltungsorgan für Landwirtschaft den Erwerb bestätigte.

Kann ich, als Deutsche als Landwirt registriert werden?

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Ich studiere z. Zt. Agrarwissenschaften an der Uni in Bonn. meine Frage: Kann ich vor Studienabschluss schon einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn eröffnen (Schweinezucht)und eine Tanya mieten oder pachten?

Landwirt werden Sie dann in Ungarn, wenn Sie auch in das Register aufgenommen sind.

Das Register führt das Landwirtschaftsamt und die Regierungsverordnung 38/2014 (II.24)  legt die Einzelheiten fest. Zu der Aufnahme in das Register ist der Nachweis des entsprechenden Schulabschlusses nötig.

Der im Ausland erworbene Agrarabschluss muss nostrifiziert werden. Bezüglich der Nostrifizierung des im Ausland erworbenen Agrardiploms können Sie sich bei jeder ungarischen Landwirtschaftskammer oder in Budapest bei der Bildungsbehörde (Oktatási Hivatal) erkundigen.

http://www.oktatas.hu/kapcsolat/kozponti_ugyfelszolgalat

Ihre Vorstellungen können Sie danach realisieren.