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Die Erbschaftssteuer und die Schenkungsteuer

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Eine gute Nachricht ist, dass in Zukunft im Fall von Wohnungseigentum im Vergleich zu anderen Immobilien nur die Hälfte der Erbschafts- und Schenkungsteuer gezahlt werden muss. Bei der Erbschaft und der Schenkung einer Wohnung beträgt die Höhe der Steuer 9 %, während sie im Fall von anderen Immobilien 18 % ausmacht.

Dasselbe gilt auch für die Erbschaft und die Schenkung von vermögensähnlichen Rechten, wie beispielsweise das Nießbrauchrecht. Wichtig zu wissen ist: In Zukunft ist der Vermögenserwerb zwischen Verwandten in gerader Linie unentgeltlich, so dass das nicht nur auf die Schenkung, sondern auch auf den Kaufvertrag zutrifft!

Auch die bisherige Erbschaftssteuergrenze in Höhe von 20 Millionen Forint wurde abgeschafft und nicht nur zwischen Verwandten in gerader Linie, auch Ehepartner genießen – im Fall, dass sie einander beerben – die Steuerfreiheit ohne Wertobergrenze.

Ab 1. Januar muss auch für die so genannte negative Wertdifferenz keine Steuer mehr gezahlt werden, das bedeutet, wenn jemand innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf eine billigere Wohnung, ein billigeres Haus kauft als das war, was er verkaufte.

Sondervermögen

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Mein Vater würde seine ungarische Immobilie, die er vor der zweiten Eheschließung erwarb, auf meinen  Namen überschreiben, mir  schenken.

Muss ich damit rechnen, dass die Witwe (die nicht meine Mutter ist) nach dem Tod meines Vaters mir gegenüber eine Forderung stellt, weil mir mein Vater diese Immobilie schenkte?

Aufgrund § 3:39. Abs. 1 Buchstabe b)  des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Zum Sondervermögen des Ehepartners gehört der vor dem Eingehen der ehelichen Gemeinschaft erworbene Vermögensgegenstand.

Zum gemeinsamen Eigentum der Ehepartner gehört nur, was während der ehelichen Lebensgemeinschaft erworben wurde. Die Immobilie Ihres Vaters war schon vor der Ehe vorhanden – deshalb gehört sie zum Sondervermögen. Sondervermögen bleibt nach ungarischem Recht auch im Todesfall erhalten und der Ehepartner erbt das nicht, es entsteht kein Witwenrecht.

In den Pflichtteil wird nach ungarischem Recht die Schenkung von Sondervermögen auch dann nicht eingerechnet, wenn die Schenkung innerhalb von 15 Jahren vor dem Tode des Erblassers erfolgte.

Ich bitte Sie, mit einem deutschen Anwalt abzuklären, dass das deutsche Recht auch so verfügt.

Die in das Sondervermögen eingebrachte minimale gemeinsame Vermögenszuwendung, beispielsweise Erneuerung, Modernisierung, ergibt kein gemeinsames Eigentum, nur wenn beispielsweise ein Anbau an das Haus erfolgte.

Ist die Schenkung zwischen Eheleuten gebührenfrei?

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Ich und mein Ehemann, wir sind zu jeweils 50 Prozent Eigentümer unseres Familienhauses. Er möchte mir den Teil seiner eigenen Immobilie bzw. auch die darin befindliche mobile Habe schenken.

Meine Frage ist, ob sich die Steuerfreiheit auf die Immobilie und auch auf die darin befindliche mobile Habe bezieht?

Wenn die Immobilie später verkauft wird, kann die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer dann mit der Maßgabe umgangen werden, dass wir den Schenkungsvertrag auflösen und den ursprünglichen Eigentumszustand vor der Schenkung wiederherstellen?

Die Schenkung zwischen Eheleuten ist steuerfrei, was sich auf mobile Habe und Immobilien gleichermaßen bezieht.

Wenn das geschenkte Familienhaus nach fünf Jahren verkauft wird, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass im Fall des Verkaufs im Jahr des Erwerbs des Geschenks und des in dem nachfolgenden Jahr erfolgenden Verkaufs 100 Prozent der Einnahme, im zweiten Jahr nach dem Erwerb 90 Prozent und im dritten Jahr 60 Prozent, im vierten Jahr 30 Prozent (16 %) steuerpflichtig sind, während ab dem fünften Jahr nach dem Erwerb keine steuerpflichtige Einnahme aus dem Verkauf mehr entsteht.

Unter der Einnahme müssen immer 20 Prozent des Kaufpreises, d.h. ein Viertel des im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises und nicht der im Schenkungsvertrag angegebene Immobilienwert verstanden werden.

Wenn der Vertrag zwischenzeitlich aufgelöst wird, muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausübung der Rechte so vorgegangen wird, dass diese bestimmungsgemäß ausgeübt werden, die Auflösung des Vertrages stellt den ursprünglichen Zustand wieder her (als wenn nichts geschehen wäre).

Der Schenkende zahlt danach, wenn er seine Immobilie verkauft, laut den oben angegebenen Bestimmungen die Einkommensteuer.

Die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer ergibt sich natürlich nur dann, wenn dies eine Einnahme ist: Das heißt, wenn der Kaufpreis den Preis zum Zeitpunkt des Erwerbs übersteigt.

Die Differenz zwischen diesen beiden wird als Einnahme bezeichnet.

Schenkung zwischen Eheleuten

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Ich möchte mich danach erkundigen, ob ich das in meinem Eigentum befindliche Wohnhaus auf meine Frau übertragen kann und ob ich dafür Steuern bzw. Einkommenssteuer zahlen muss?

Die Immobilie befindet sich zu 100 % in meinem Eigentum. Ich lebe seit 35 Jahren mit meiner Ehefrau im ehelichen Verhältnis in dieser Immobilie.

Die Übertragung kann frei von Einkommensteuer und Steuern erfolgen: durch Schenkung, durch Kauf oder durch die Regulierung des Eigentumsrechts von Eheleuten.

Müssen wir eine Einkommensteuerzahlung nach Erbschaft – Immobilienverkauf zahlen?

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Meine Familie besitzt seit 1993 ein Haus in Ungarn. 2011 wurde es über eine Schenkung von der Großmutter an den Sohn (mein Vater) überschrieben. 2013 ist mein Vater verstorben. Nun habe ich gemeinsam mit meinem Halbbruder die Immobilie geerbt und wir möchten diese Verkaufen.

Meine Frage: Müssen wir in Ungarn Einkommensteuer zahlen und wenn ja, wie ist die Berechnug in diesem Fall?

Wenn ein durch Erbschaft erworbenes Wohnhaus verkauft wird – und seit der Erbschaft 5 Jahre vergangen sind – muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn der Wert der Erbschaft mit dem Wert im Kaufvertrag übereinstimmt oder der im Kaufvertrag aufgeführte Wert geringer ist.

Steuer muss nur dann gezahlt werden, wenn der Wert im Vertrag höher ist. Auf die Differenz  sind 16 % Einkommensteuer zu zahlen – doch die Anzahl der verstrichenen Jahre verringert auch diese Summe.

Kann ein belastetes Objekt verschenkt werden?

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Mein Sohn nahm einen Bankkredit auf, zu dem ich der Bürge bin. Die Bank belastete mein Haus mit einer erheblichen Schuld.

Kann ich mich von den Lasten befreien, indem ich das Haus meinem Sohn schenke und würde dadurch meine Verantwortlichkeit in der Sache erlöschen?

Die Bank trägt ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf die Immobilie ein, wenn sie den Kredit gewährt. Das sichert das Banken-Hypothekrecht.

Wegen des Verbots kann das Eigentumsrecht der Immobilie nicht auf eine andere Person übertragen werden, ausgenommen, dass die Bank dem schriftlich zustimmt. Für Letzteres gibt es jedoch in der Rechtspraxis kaum Beispiele.

Gebührenfreiheit

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Ich möchte gerne wissen, ob das von der Orbán- Regierung erlassene Maßnahmepaket auch Ausländer betreffende Regelungen enthält.

Rückwirkend ab den 1. Juli 2010 genießen Erwerben von Immobilien im Falle von Erbung und Schenkung zwischen Verwandten in gerader Linie- unabhängig von der Summe- Gebührenfreiheit.

Die Gebührenfreiheit bezieht sich auf die Verwandten in gerader Linie eines Erblassers, bzw. auf die Verwandten in gerader Linie eines Schenkers, inklusive auch das auf einer Adoption beruhende Verwandtschaftsverhältnis und sie bezieht sich auch auf Rechte mit Vermögenswert, wie beispielsweise das Nießbrauchrecht.

Die Modifizierung des Gebührengesetzes –mit Wirkung auch auf das Vermögen von Ausländer in Ungarn- hob die Zahlung von Gebühren durch Verwandte in gerader Linie eines Erblassers und eines Schenkers auf.

Diese Verordnung bezieht sich in absteigender Linie auf die eigenen Kinder, Enkel, Urenkel, in aufsteigender Linie auf die Eltern, Großeltern, Urgroßeltern.

In diesen Kreis gehören aber nicht die Ehepartner, die Stief- und Pflegekinder, Stief- und Pflegeeltern, auch nicht Blutsverwandte aus einer Seitenlinie, wie Geschwister, Cousins und Kusinen.

Wenn diese Verwandten Erben oder Beschenkte sind, dann sind für die Erbung und die Schenkung abhängig vom Wert Gebühren zu zahlen.

Wichtig ist hervorzuheben, dass niemand schlechter fahren darf als bisher. Deshalb erben Ehepartner, Stief- und Pflegekinder und Stief- und Pflegeeltern auch weiterhin ohne Erbschaftssteuern einen Erbanteil von bis zu 20 Millionen Forint, d.h. Gebühren sind nur für den darüber liegenden Erbanteil zu zahlen.

Die Verordnungen des Gesetzes sind auf alle am 1. Juli 2010 von der staatlichen Steuerbehörde noch nicht rechtskräftig entschiedenen Gebührensachen anzuwenden.

Ich möchte anmerken, dass die Schenkung an den Ehepartner vom Gesetz nicht unmittelbar Präferenz genießt, in zwei Schritten ist aber dennoch eine Gebührenfreiheit erreichbar: eine Lösung kann sein, wenn der Vater dem Kind gebührenfrei schenkt und das Kind gebührenfrei eine Schenkung an die Mutter macht.

Gebührenfrei ist des Weiteren, wenn z.B. der Vater seinem Kind ein Nießbrauchrecht auf der Immobilie errichtet oder ein solches kostenlos aufhebt. Gebührenfrei ist auch, wenn z.B. beim Verkauf einer Immobilie der Vater als Nießbrauchberechtigter auf der Immobilie seines Kindes das Nießbrauchrecht als Recht mit Vermögenswert nicht durch Verkauf, sondern durch kostenlosen Rücktritt aufhebt.