Tag Archives: Steuererklärung

Habe ich die Möglichkeit in der Buchführung Selbstkontorlle durchzuführen?

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Im letzten Jahre habe ich einige Fehler in der Buchführung meiner ungarischen Firma entdeckt. Besteht die Möglichkeit, diese Fehler ohne Geldbuße auszubessern?

Zur Lösung Ihres Problems müssen Sie eine so genannte Selbstkontrolle durchführen. Die Selbstkontrolle ist ein Recht des Steuerzahlers, eine besondere Möglichkeit, zu der der Steuerzahler im Falle der Selbstbesteuerung berechtigt ist.

Das Recht der Selbstkontrolle ergibt sich auch der Selbstbesteuerung: wenn der Steuerzahler seine Steuer selbst bestimmen und erklären muss, dann muss er auch die Möglichkeit haben, mögliche Irrtümer im Nachhinein zu korrigieren.

Die Möglichkeit der Selbstkontrolle sollten die Steuerzahler unbedingt in Anspruch nehmen, weil sie damit harte Sanktionen vermeiden können. Die Selbstkontrolle ist praktisch nichts anderes als die Korrektur der Steuerklärung.

Wichtig ist zu wissen, dass keine Selbstkontrolle durchgeführt werden kann, wenn der Steuerzahler überhaupt keine Steuererklärung abgegeben hat.

Außerdem kann nach Beginn einer Steuerkontrolle die in die Kontrolle einbezogene Steuer in Hinsicht auf den kontrollierten Zeitraum nicht mehre mit einer Selbstkontrolle korrigiert werden.

Nach einer Verjährung des Rechts zur Steuerfeststellung kann ebenfalls keine Selbstkontrolle mehr durchgeführt werden.

Den gültigen Vorschriften zufolge verjährt das Recht zur Steuerfeststellung nach Ablauf von 5 Jahren nach dem letzten Tag jenes Kalenderjahres, für das eine Steuererklärung hätte abgegeben werden müssen, bzw. für das trotz Fehlen einer Steuererklärung die Steuern hätten gezahlt werden müssen.

Müssen wir für das Ferienhaus Steuer bezahlen?

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Wir haben ein Ferienhaus gekauft. Dafür mussten wir verschiedene Gebühren bezahlen (für Vermögenserwerb, Grundbuchgebühren Zalaegerszeg). Das Ferienhaus bewohnen wir nur wenige Wochen im Jahr, wir vermieten es nicht.

Nun habe ich ein paar Fragen zur steuerlichen Situation in Ungarn:

- Müssen wir für das Ferienhaus Steuern bezahlen – auch wenn wir die Immobilie in der Schweiz als Vermögen angeben?

- Kommt die Gemeinde auf uns zu oder müssen wir uns bei der Gemeinde melden?

- Falls eine Steuer bezahlt werden muss:

Wird das Haus von der Gemeinde eingeschätzt zwecks Bestimmung des Steuerwertes (wie in der Schweiz)?

Gibt es Richtlinien für die Einschätzung eines Ferienhauses? Mit wie viel Steuern muss gerechnet werden (Steuertarif)?

- Was gilt es im Zusammenhang mit einem Ferienhaus aus rechtlicher/steuerlicher Sicht allenfalls sonst noch zu beachten?

Es sind zwei Steuern zu unterscheiden: einmalige Immobilienerwerbssteuer beim Erwerb der Immobilie, die 4% beträgt. Und die Kommunalsteuern, die in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich sind und in jedem Falle von der dortigen Selbstverwaltung festgelegt werden.

Beim Erwerb einer Immobilie ist es die Pflicht des Käufers der Immobilie, mit dem Kaufvertrag den Immobilienerwerb bei der Selbstverwaltung anzumelden. Auch das Ausfüllen der Steuererklärung ist die Pflicht des Käufers.

Im Falle von bereits früher gekauften Immobilien kann der Eigentümer die Flächendaten in Bezug auf den Aufbau auch mit einer Selbsterklärung erfüllen. (Im Falle eines  Ferienhauses im Gemeinschaftshaus, aber mit selbständiger Lageplannummer sind die Größenangaben auch auf dem Grundbuchblatt aufgeführt).

Da in der letzten Zeit die Anfertigung des Energiepasses beim Kaufvertrag verpflichtend war, sind diese Daten auch im Energiepass zu finden.

In Ungarn wird die Kommunalsteuer nicht auf der Basis des Immobilienwertes festgelegt, sondern auf der Grundlage der Quadratmeter.

Firmenauflösung

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Wenn eine Firma keine Schulden hat oder ihre Schulden während der Firmenauflösung begleicht, kann die Firma aufgelöst werden.

Dazu ist der Beschluss der Gesellschafter ausreichend, der in einem Protokoll abgefasst werden muss. Diese Auflösung wird als Endabrechnung bezeichnet, der Endabrechner ist in der Regel der frühere Leiter des Unternehmens.

Zu der Abwicklung der Endabrechnung sind ein guter Buchhalter und ein fachkundiger Rechtsanwalt nötig. Der Buchhalter fertigt zum Tag des Beginns und des Abschlusses der Endabrechnung die Bilanz und die Steuererklärung an, die beim Finanzamt eingereicht werden muss.

Wichtig ist, dass bei allen Behörden die Schulden beglichen werden müssen und die Endabrechnung angemeldet wird und wenn das geschah, kann – in einem weiteren Protokoll – das Datum des Abschlusses der Endabrechnung festgelegt werden.

Das muss dem Registergericht gemeldet werden und mit der Streichung erlischt die Firma auch offiziell.

Sollte ein Unternehmen Schulden haben und deren Auszahlung nicht übernehmen, kann das Unternehmen nur im Rahmen eines Liquidationsverfahrens aufgelöst werden, dessen Abwicklung der von dem Registergericht bestellte Liquidator durchführt.

Muss ich Spekulationssteuer bezahlen?

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Ich habe seit etwa mehr 15 Jahren ein Ferienhaus und habe das danebenliegende Grundstück zusammenlegen lassen vor etwa 2-3 Jahren. Nun habe ich das Grundstück wieder trennen lassen, da ich das Grundstück mit Haus verkaufen möchte.

Leider ist der neue Grundbuchauszug vom Datum der Grundstückszusammenlegung. Da ich das Haus seit 15 Jahren schon in meinen Besitz habe, muss ich jetzt die Spekulationssteuer zahlen, mein alter Grundbuchauszug verrät ja das richtige Datum?

In Ungarn erfolgt die Versteuerung durch die selbst abgegebene Steuererklärung.

Wenn Sie nachweisen können, der sich die gegebene Immobilie 15 Jahre in Ihrem Eigentum befindet, ganz gleich, ob Sie sie zusammenlegten oder teilten, müssen Sie weder eine Steuererklärung anfertigen noch Steuern zahlen, wenn Sie eine solche Immobilie verkaufen.

Habe ich Steuerzahlungsverpflichtung bei Immobilienverkauf ?

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Ich möchte meine 2005 erworbene Siófoker Wohnung verkaufen. Muss ich dafür Steuern zahlen, wenn ich sie teurer verkaufe, als ich sie gekauft habe?

Den gültigen Steuerregelungen zufolge sind nach Ablauf von 5 Jahre nach dem Kauf der Wohnimmobilie – egal wie teuer Sie die Immobilie verkaufen – keine Einkommenssteuern auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu zahlen.

Sie müssen dann in diesem Zusammenhang auch keine Steuerklärung abgeben. Handelt es sich aber bei der Immobilie nicht um eine Wohnung, sondern beispielweise um ein Ferienhaus, beträgt die Spekulationsfrist 15 Jahre.