Im letzten Jahre habe ich einige Fehler in der Buchführung meiner ungarischen Firma entdeckt. Besteht die Möglichkeit, diese Fehler ohne Geldbuße auszubessern?
Zur Lösung Ihres Problems müssen Sie eine so genannte Selbstkontrolle durchführen. Die Selbstkontrolle ist ein Recht des Steuerzahlers, eine besondere Möglichkeit, zu der der Steuerzahler im Falle der Selbstbesteuerung berechtigt ist.
Das Recht der Selbstkontrolle ergibt sich auch der Selbstbesteuerung: wenn der Steuerzahler seine Steuer selbst bestimmen und erklären muss, dann muss er auch die Möglichkeit haben, mögliche Irrtümer im Nachhinein zu korrigieren.
Die Möglichkeit der Selbstkontrolle sollten die Steuerzahler unbedingt in Anspruch nehmen, weil sie damit harte Sanktionen vermeiden können. Die Selbstkontrolle ist praktisch nichts anderes als die Korrektur der Steuerklärung.
Wichtig ist zu wissen, dass keine Selbstkontrolle durchgeführt werden kann, wenn der Steuerzahler überhaupt keine Steuererklärung abgegeben hat.
Außerdem kann nach Beginn einer Steuerkontrolle die in die Kontrolle einbezogene Steuer in Hinsicht auf den kontrollierten Zeitraum nicht mehre mit einer Selbstkontrolle korrigiert werden.
Nach einer Verjährung des Rechts zur Steuerfeststellung kann ebenfalls keine Selbstkontrolle mehr durchgeführt werden.
Den gültigen Vorschriften zufolge verjährt das Recht zur Steuerfeststellung nach Ablauf von 5 Jahren nach dem letzten Tag jenes Kalenderjahres, für das eine Steuererklärung hätte abgegeben werden müssen, bzw. für das trotz Fehlen einer Steuererklärung die Steuern hätten gezahlt werden müssen.