Tag Archives: Steuerrecht

Ist die Schenkung zwischen Eheleuten gebührenfrei?

Share Button

Ich und mein Ehemann, wir sind zu jeweils 50 Prozent Eigentümer unseres Familienhauses. Er möchte mir den Teil seiner eigenen Immobilie bzw. auch die darin befindliche mobile Habe schenken.

Meine Frage ist, ob sich die Steuerfreiheit auf die Immobilie und auch auf die darin befindliche mobile Habe bezieht?

Wenn die Immobilie später verkauft wird, kann die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer dann mit der Maßgabe umgangen werden, dass wir den Schenkungsvertrag auflösen und den ursprünglichen Eigentumszustand vor der Schenkung wiederherstellen?

Die Schenkung zwischen Eheleuten ist steuerfrei, was sich auf mobile Habe und Immobilien gleichermaßen bezieht.

Wenn das geschenkte Familienhaus nach fünf Jahren verkauft wird, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass im Fall des Verkaufs im Jahr des Erwerbs des Geschenks und des in dem nachfolgenden Jahr erfolgenden Verkaufs 100 Prozent der Einnahme, im zweiten Jahr nach dem Erwerb 90 Prozent und im dritten Jahr 60 Prozent, im vierten Jahr 30 Prozent (16 %) steuerpflichtig sind, während ab dem fünften Jahr nach dem Erwerb keine steuerpflichtige Einnahme aus dem Verkauf mehr entsteht.

Unter der Einnahme müssen immer 20 Prozent des Kaufpreises, d.h. ein Viertel des im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises und nicht der im Schenkungsvertrag angegebene Immobilienwert verstanden werden.

Wenn der Vertrag zwischenzeitlich aufgelöst wird, muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausübung der Rechte so vorgegangen wird, dass diese bestimmungsgemäß ausgeübt werden, die Auflösung des Vertrages stellt den ursprünglichen Zustand wieder her (als wenn nichts geschehen wäre).

Der Schenkende zahlt danach, wenn er seine Immobilie verkauft, laut den oben angegebenen Bestimmungen die Einkommensteuer.

Die Zahlungspflicht der Einkommenssteuer ergibt sich natürlich nur dann, wenn dies eine Einnahme ist: Das heißt, wenn der Kaufpreis den Preis zum Zeitpunkt des Erwerbs übersteigt.

Die Differenz zwischen diesen beiden wird als Einnahme bezeichnet.

Schenkung zwischen Eheleuten

Share Button

Ich möchte mich danach erkundigen, ob ich das in meinem Eigentum befindliche Wohnhaus auf meine Frau übertragen kann und ob ich dafür Steuern bzw. Einkommenssteuer zahlen muss?

Die Immobilie befindet sich zu 100 % in meinem Eigentum. Ich lebe seit 35 Jahren mit meiner Ehefrau im ehelichen Verhältnis in dieser Immobilie.

Die Übertragung kann frei von Einkommensteuer und Steuern erfolgen: durch Schenkung, durch Kauf oder durch die Regulierung des Eigentumsrechts von Eheleuten.

Müssen wir eine Einkommensteuerzahlung nach Erbschaft – Immobilienverkauf zahlen?

Share Button

Meine Familie besitzt seit 1993 ein Haus in Ungarn. 2011 wurde es über eine Schenkung von der Großmutter an den Sohn (mein Vater) überschrieben. 2013 ist mein Vater verstorben. Nun habe ich gemeinsam mit meinem Halbbruder die Immobilie geerbt und wir möchten diese Verkaufen.

Meine Frage: Müssen wir in Ungarn Einkommensteuer zahlen und wenn ja, wie ist die Berechnug in diesem Fall?

Wenn ein durch Erbschaft erworbenes Wohnhaus verkauft wird – und seit der Erbschaft 5 Jahre vergangen sind – muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn der Wert der Erbschaft mit dem Wert im Kaufvertrag übereinstimmt oder der im Kaufvertrag aufgeführte Wert geringer ist.

Steuer muss nur dann gezahlt werden, wenn der Wert im Vertrag höher ist. Auf die Differenz  sind 16 % Einkommensteuer zu zahlen – doch die Anzahl der verstrichenen Jahre verringert auch diese Summe.

Muss ich Spekulationssteuer bezahlen?

Share Button

Ich habe seit etwa mehr 15 Jahren ein Ferienhaus und habe das danebenliegende Grundstück zusammenlegen lassen vor etwa 2-3 Jahren. Nun habe ich das Grundstück wieder trennen lassen, da ich das Grundstück mit Haus verkaufen möchte.

Leider ist der neue Grundbuchauszug vom Datum der Grundstückszusammenlegung. Da ich das Haus seit 15 Jahren schon in meinen Besitz habe, muss ich jetzt die Spekulationssteuer zahlen, mein alter Grundbuchauszug verrät ja das richtige Datum?

In Ungarn erfolgt die Versteuerung durch die selbst abgegebene Steuererklärung.

Wenn Sie nachweisen können, der sich die gegebene Immobilie 15 Jahre in Ihrem Eigentum befindet, ganz gleich, ob Sie sie zusammenlegten oder teilten, müssen Sie weder eine Steuererklärung anfertigen noch Steuern zahlen, wenn Sie eine solche Immobilie verkaufen.

Ab dem 1. Januar 2014 können Eheleute einander abgabenfrei eine Immobilie schenken.

Share Button

Aufgrund der Bestimmungen des neuen Abgabengesetzes können der Mann seine Ehefrau, Kinder, Enkelkinder ihre Eltern und Großeltern und umgekehrt abgabenfrei beschenken.

Sie können genauso abgabenfrei miteinander sowohl als Verwandte in gerader Linie als auch als Ehepartner einen Kaufvertrag abschließen.

Wichtig zu wissen ist, wer ein Verwandter in gerader Linie ist: das adoptierte Kind sowie auch die adoptierende Person, doch die Pflege- und Stiefkinder bzw. Pflegeeltern sind keine Verwandten in gerader Linie.

Laut dem Abgabengesetz müssen auch die ehemaligen Ehepartner in Verbindung mit der Güterteilung des Scheidungsprozesses in Zukunft keine Vermögenserwerbsabgabe zahlen.

Wie hoch ist die Steuerzahlungspflicht nach Niessbrauch?

Share Button

Ich kaufte mir 2008 eine Wohnung, die zu 100 % mein Eigentum ist, doch mein früherer Partner hat das Nießbrauchsrecht auf der Immobilie, worauf er unentgeltlich zu meinen Gunsten verzichten würde.

Wie hoch wäre meine Steuerzahlungspflicht in diesem Fall?

Die Berechnungsgrundlage der Steuer ist der Verkehrswert der Immobilie dividiert durch 20 und multipliziert mit dem in § 72 Abs. 4 des Steuergesetzes angegebenen Lebensalter-Faktor. Die Höhe der Steuer beträgt 4 %.

Wenn beispielsweise der Wert der Immobilie 20 Mio. Forint sind, ist die Berechnungsgrundlage der Steuer: 1 Mio. Forint. Wenn der Partner über 65 Jahre ist, ist der Faktor 4. Demnach sind 4 Millionen Forint der Wert des Nießbrauchs und 160.000 Forint die zu zahlende Steuer

Ist Begründung des Niessbrauchs zwischen Verwandten abgabenpflichtig?

Share Button

Muss man eine Abgabe bezahlen, wenn meine Eltern das Nießbrauchsrecht auf die jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum befindliche Balatoner Immobilie auf meinen Namen überschreiben möchten, und wenn ja, wer muss dann wie viel bezahlen?

Die Begründung des Nießbrauchs – d.h. dessen Schenkung – zwischen Verwandten in gerader Linie ist nicht abgabenpflichtig.

Zusammenlegung von Baugrundstücke

Share Button

Wir haben zu unserem Haus das Nachbargründstück erworben, um den Garten zu vergrößern. Es handelt sich um ein Baugrundstück. Unseres Wissens zufolge müssen wir es innerhalb von 3 Jahren bebauen, oder es wird eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 10% fällig.

Gibt es eine Möglichkeit, die beiden Grundstücke zusammen zu legen, um der Bebauungspflicht bzw. der Steuerpflicht zu entgehen?

Ich empfehle Ihnen, keine Gebührenbefreiung zu beantragen oder wenn Sie diese bereits beantragt haben, zahlen Sie lieber die 4% Gebühren auf den Kaufpreis. Das Zusammenlegen der Grundstücke nach dem Kauf enthebt Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren.

Verkauf einer geschenkten Immobilie

Share Button

Meine Mutter schenkte mir auf meinen Namen ihr Grundstück. Obwohl ich das ursprünglich nicht plante, hätte ich jetzt einen Käufer dafür.

Ich möchte wissen, ob mich in Verbindung mit dem Verkauf irgendeine Steuerzahlungspflicht belastet, wenn seit dem Kauf noch nicht fünf Jahre verstrichen, doch ich durch die Schenkung d.h. vom Gesichtspunkt der Abgaben zu dem Haus durch unentgeltlichen Vermögenserwerb kam?

Das Gesetz über die persönliche Einkommenssteuer besagt, dass im Fall des Verkaufs einer geschenkten Immobilie 75% des Kaufpreises als Kosten abgerechnet werden können, während 25% die Grundlage der Einkommensteuer bilden. Die Höhe der Einkommensteuer beträgt 16%. Bei dem Verkauf einer Immobilie, die 25 Mio. HUF wert ist, muss demnach 1 Mio. HUF Steuer gezahlt werden.

Zurückforderung des geschenkten Geldes

Share Button

Meine Mutter hat vor zirka 16-17 Jahren meinem Bruder und seiner Frau Geld und ein Grundstück geschenkt, damit sie bauen und die sozialen Zuwendungen dafür in Anspruch nehmen können. Mit meinem Vater zusammen haben sie dann auch ein Haus gebaut.

Das Haus befindet sich mit einem Anteil von je 50% im Eigentum meines Bruders und meiner Schwägerin, für meine Mutter ist auf der Immobilie Nießbrauchrecht eintragen.

Nun ging die Ehe meines Bruders entzwei, weil meine Schwägern – ohne Wissen meines Bruders – Kredite in Höhe von rund 10 Millionen Ft angehäuft hat (wodurch das ganze Haus verloren gehen könnte).

Kann meine Mutter den auf eine Schwägerin fallenden Anteil des geschenkten Geldes und Grundstückes zurückfordern?

Ein Geschenk kann nur innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist (5 Jahre) zurückgeführt werden.

Geschenke können nur in den folgenden Fällen zurückverlangt werden:
1. Wenn die Geschenke für die Existenz des Schenkers notwendig sind, aber nur dann, wenn die Rückgabe nicht die Existenten des Beschenkten gefährdet. Wichtig ist zu wissen, dass das Geschenk zur Zeit der Rückforderung noch da sein muss.

2. Wenn der Beschenkte oder seine mit ihm lebenden Angehörigen eine schwere Rechtsverletzung zum Nachteil des Schenkers oder dessen nahen Angehörigen begangen haben.

3. Wenn der Schenker bei der Schenkung vor der Annahme eines wesentlichen Umstandes ausgegangen ist, der später endgültig nicht mehr besteht und ohne den er die Schenkung nicht getätig hätte. Wichtig ist zu wissen, dass in den Fällen 2 und 3 nicht nur der Schenkungsgegenstand, sondern auch die an dessen Stelle  getretenen Werte zurückgefordert werden können.

Page 2 of 3123