Tag Archives: Steuerzahlunspflicht

Ein ausländischer Staatsbürger erbt Immobilie in Ungarn und verkauft es im selben Jahr. Was sind die Steuer- und Gebührenpflichten des Erben?

Share Button

Zwischen Ungarn, Österreich und Deutschland es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen über die Besteuerung von Einnahmen aus dem Verkauf von Immobilien.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Einnahmen aus dem Verkauf einer  ererbten ungarischen Immobilie ausschließlich der ungarischen Steuerbehörde gemeldet und überwiesen werden sollten.

Es ist wichtig zu wissen, dass Ungarn mit Österreich in Bezug auf die Zahlung der Erbschaftssteuer ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, aber es gibt kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.

Der ausländische Erbe, wenn er zum Beispiel ein deutscher Staatsbürger ist, zahlt in Ungarn nach ungarischem Recht eine Erbschaftssteuer, die beträgt 9%  für Wohnimmobilien und 18% für alle anderen Immobilien.

Ein naher Angehöriger wie zum Bespiel ein Kind, ein Enkelkind, ein Ehepartner usw. ist in Ungarn steuerfrei. Da es zwischen Deutschland und Ungarn kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Zahlung von Steuern gibt, ist es wichtig, dass der Erbe mit deutschem Anwalt beraten soll, ob und in welchem Maße Sie dem deutschen Steuerbehörden Verpflichtungen hat.

Wie hoch ist die Steuerzahlungspflicht nach Niessbrauch?

Share Button

Ich kaufte mir 2008 eine Wohnung, die zu 100 % mein Eigentum ist, doch mein früherer Partner hat das Nießbrauchsrecht auf der Immobilie, worauf er unentgeltlich zu meinen Gunsten verzichten würde.

Wie hoch wäre meine Steuerzahlungspflicht in diesem Fall?

Die Berechnungsgrundlage der Steuer ist der Verkehrswert der Immobilie dividiert durch 20 und multipliziert mit dem in § 72 Abs. 4 des Steuergesetzes angegebenen Lebensalter-Faktor. Die Höhe der Steuer beträgt 4 %.

Wenn beispielsweise der Wert der Immobilie 20 Mio. Forint sind, ist die Berechnungsgrundlage der Steuer: 1 Mio. Forint. Wenn der Partner über 65 Jahre ist, ist der Faktor 4. Demnach sind 4 Millionen Forint der Wert des Nießbrauchs und 160.000 Forint die zu zahlende Steuer

Verkauf einer geschenkten Immobilie

Share Button

Meine Mutter schenkte mir auf meinen Namen ihr Grundstück. Obwohl ich das ursprünglich nicht plante, hätte ich jetzt einen Käufer dafür.

Ich möchte wissen, ob mich in Verbindung mit dem Verkauf irgendeine Steuerzahlungspflicht belastet, wenn seit dem Kauf noch nicht fünf Jahre verstrichen, doch ich durch die Schenkung d.h. vom Gesichtspunkt der Abgaben zu dem Haus durch unentgeltlichen Vermögenserwerb kam?

Das Gesetz über die persönliche Einkommenssteuer besagt, dass im Fall des Verkaufs einer geschenkten Immobilie 75% des Kaufpreises als Kosten abgerechnet werden können, während 25% die Grundlage der Einkommensteuer bilden. Die Höhe der Einkommensteuer beträgt 16%. Bei dem Verkauf einer Immobilie, die 25 Mio. HUF wert ist, muss demnach 1 Mio. HUF Steuer gezahlt werden.

Habe ich Steuerzahlungsverpflichtung bei Immobilienverkauf ?

Share Button

Ich möchte meine 2005 erworbene Siófoker Wohnung verkaufen. Muss ich dafür Steuern zahlen, wenn ich sie teurer verkaufe, als ich sie gekauft habe?

Den gültigen Steuerregelungen zufolge sind nach Ablauf von 5 Jahre nach dem Kauf der Wohnimmobilie – egal wie teuer Sie die Immobilie verkaufen – keine Einkommenssteuern auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu zahlen.

Sie müssen dann in diesem Zusammenhang auch keine Steuerklärung abgeben. Handelt es sich aber bei der Immobilie nicht um eine Wohnung, sondern beispielweise um ein Ferienhaus, beträgt die Spekulationsfrist 15 Jahre.