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Ist die Geldschenkung steuerpflichtig?

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Mein Kind lebt am Balaton, ich lebe Budapest, wir sind beide deutsche Staatsbürger und verfügen über ein ungarisches Bankkonto.

Ich habe vor mehr als einem Monat meinem Kind 500.000,- Forintauf das Konto überwiesen – als Geschenk. Muss ich das der Steuerbehörde melden, um keine Steuern zahlen zu müssen?

Laut dem Gesetz über die Abgaben galt ab 1991 bis Ende vergangenen Jahres die Schenkung des auf dem Bankkonto befindlichen Geldes durch Überweisung als gebührenfreie Transaktion.

Das bedeutet praktisch, dass die über das Bankkonto erfolgende Schenkung von Geld zwischen Privatpersonen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, mit keinerlei Steuer- und Abgabenzahlungspflicht verbunden war, wenn dies der Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen gemeldet wurde.

Wichtig zu wissen ist, dass ab dem 1. Januar 2013 das Geldgeschenk, das die Summe von 150.000 Forint übersteigt, mit einer Abgabenpflicht von 18 % verbunden ist – wenn das von dem Bankkonto auf das Bankkonto überwiesen wird und die Überweisung nicht zwischen Verwandten in gerader Linie stattfindet.

Da Ihr Kind ihr Verwandter in gerader Linie ist, belastet Sie im Sinne der neuen Regelung weder eine Meldepflicht noch eine Abgabenzahlungspflicht an die ungarische Steuerbehörde.