Tag Archives: Verkauf

Verkauf eines Geschäftsanteils

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Meine Mutter hat im Jahre 1999 eine Wohnung an eine ungarische GmbH mit deutschen Gesellschaftern verkauft.

Die Gesellschaft hörte 2002 auf, die Immobilie war bis dahin nicht auf die Gesellschaft überschreiben worden.

Ich möchte Sie fragen, ob meine Mutter das Recht hat, die Immobilie erneut zu verkaufen, da die GmbH nicht mehr existiert.

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es eine Toleranzfrist von fünf Jahren, in der die Immobilie noch auf den Namen des Käufers hätte übertragen werden können. Diese fünf Jahre sind abgelaufen.

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass ungefähr im Jahre 2002 ein Rechtsanwalt mit einem seiner Klienten bei meiner Mutter erschien und sie darum bat, da die GmbH aufgelöst worden war und die Eigentumsverhältnisse nicht anders geklärt werden können, die Immobilie auf dem Papier seinem Klienten zu verkaufen, weil der Klient die GmbH ausgezahlt hatte oder auszahlt. (Ich kann mich nicht erinnern, ob er diese Auszahlung getätigt hat oder nicht.)

Damit würde der Klient offiziell die Immobilie kaufen und mit der GmbH würde ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, der den alten Kaufertrag mit der GmbH nichtig machen würde. Meine Mutter ist darauf nicht eingegangen, da sie ja bereits die Immobilie verkauft hatte und der Rest sie nichts anging.

Nun meine Frage: können die Gesellschafter der GmbH sagen, dass sie damit vor Ablauf der Toleranzzeit versucht haben, die Eigentumsverhältnisse zu klären, aber meine Mutter wäre darauf nicht eingegangen? Können sie einen Prozess anstrengen, wenn meine Mutter die Immobilie jetzt erneut verkauft?

Wenn die Immobilie das Eigentum einer Firma ist oder eine Firma der Anwärter auf das Eigentumsrecht ihrer Immobilie ist und die Firma aus dem Firmenregister ohne Rechtsnachfolger gelöscht wurde, bleibt die Immobilie herrenlos.

Ein Anspruch auf Eigentumsrecht verjährt nicht, Die Firma kann im Rahmen der Vermögensregulierung ihre Rechte gültig machen.

Ihre Mutter kann die Immobilie auf keinen Fall noch einmal verkaufen. Es ist auch nicht zu empfehlen, mit dem Ersatzkäufer den Kaufvertrag neu abzuschließen.

Die gelöschte Firma kann aber den abgeschlossenen Vertrag rechtsgültig auch nicht mehr auflösen, weil ihre Rechtsfähigkeit mit ihrer Löschung aufhörte. Deshalb werden solche und ähnliche Situationen vom Gesetz V./2006 Artikel IX. geregelt.

Müssen wir eine Einkommensteuerzahlung nach Erbschaft – Immobilienverkauf zahlen?

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Meine Familie besitzt seit 1993 ein Haus in Ungarn. 2011 wurde es über eine Schenkung von der Großmutter an den Sohn (mein Vater) überschrieben. 2013 ist mein Vater verstorben. Nun habe ich gemeinsam mit meinem Halbbruder die Immobilie geerbt und wir möchten diese Verkaufen.

Meine Frage: Müssen wir in Ungarn Einkommensteuer zahlen und wenn ja, wie ist die Berechnug in diesem Fall?

Wenn ein durch Erbschaft erworbenes Wohnhaus verkauft wird – und seit der Erbschaft 5 Jahre vergangen sind – muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn der Wert der Erbschaft mit dem Wert im Kaufvertrag übereinstimmt oder der im Kaufvertrag aufgeführte Wert geringer ist.

Steuer muss nur dann gezahlt werden, wenn der Wert im Vertrag höher ist. Auf die Differenz  sind 16 % Einkommensteuer zu zahlen – doch die Anzahl der verstrichenen Jahre verringert auch diese Summe.

Verkauf einer geschenkten Immobilie

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Meine Mutter schenkte mir auf meinen Namen ihr Grundstück. Obwohl ich das ursprünglich nicht plante, hätte ich jetzt einen Käufer dafür.

Ich möchte wissen, ob mich in Verbindung mit dem Verkauf irgendeine Steuerzahlungspflicht belastet, wenn seit dem Kauf noch nicht fünf Jahre verstrichen, doch ich durch die Schenkung d.h. vom Gesichtspunkt der Abgaben zu dem Haus durch unentgeltlichen Vermögenserwerb kam?

Das Gesetz über die persönliche Einkommenssteuer besagt, dass im Fall des Verkaufs einer geschenkten Immobilie 75% des Kaufpreises als Kosten abgerechnet werden können, während 25% die Grundlage der Einkommensteuer bilden. Die Höhe der Einkommensteuer beträgt 16%. Bei dem Verkauf einer Immobilie, die 25 Mio. HUF wert ist, muss demnach 1 Mio. HUF Steuer gezahlt werden.

Habe ich Steuerzahlungsverpflichtung bei Immobilienverkauf ?

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Ich möchte meine 2005 erworbene Siófoker Wohnung verkaufen. Muss ich dafür Steuern zahlen, wenn ich sie teurer verkaufe, als ich sie gekauft habe?

Den gültigen Steuerregelungen zufolge sind nach Ablauf von 5 Jahre nach dem Kauf der Wohnimmobilie – egal wie teuer Sie die Immobilie verkaufen – keine Einkommenssteuern auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu zahlen.

Sie müssen dann in diesem Zusammenhang auch keine Steuerklärung abgeben. Handelt es sich aber bei der Immobilie nicht um eine Wohnung, sondern beispielweise um ein Ferienhaus, beträgt die Spekulationsfrist 15 Jahre.