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Neue Steuerregelungen bzw. Erleichterungen hinsichtlich familienrechtlicher Güterregelungen im Jahr 2014 in Ungarn

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Neue Steuerregelungen bzw. Erleichterungen hinsichtlich familienrechtlicher Güterregelungen im Jahr 2014 in Ungarn

Seit dem vergangenen Jahr ist nicht nur die Erbschaft zwischen Verwandten in gerader Linie, sondern auch die Erbschaft des überlebenden Ehepartners unabhängig vom Wert steuerfrei, außerdem wurde der Vermögenserwerb zwischen Verwandten in gerader Linie durch Schenkung oder Kauf in vollem Umfang von der Steuerpflicht befreit.

Ab dem Jahr 2014 ist die Schenkung sowohl zwischen Verwandten in gerader Linie als auch zwischen Ehepartnern von der Schenkungssteuerpflicht befreit.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht nur das von dem schenkenden Ehepartner erworbene Geschenk steuerfrei ist, sondern auch die Überlassung von Vermögen, das durch die Beendigung der ehelichen Gütergemeinschaft aus der Teilung von ehelichem Eigentum stammt und dass auch die Überlassung von Dividendenforderungen steuerfrei ist.

Bei der entgeltlichen Vermögensübertragung ist die sich auf die zu zahlenden Steuern beziehende zuschlagsfreie Ratenzahlungsmöglichkeit eine neue Vergünstigung.

In diesem Sinne steht ab dem nächsten Jahr eine zwölfmonatige zuschlagsfreie Ratenzahlungsvergünstigung beim Erwerb des ersten Wohneigentums nicht nur jungen

Leuten unter 35 Jahren zu, sondern allen, die ein derartiges Vermögen erwerben, sofern man um die Inanspruchnahme der Vergünstigung bei der Staatlichen Steuerbehörde ersucht.

Verkauf einer geschenkten Immobilie

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Meine Mutter schenkte mir auf meinen Namen ihr Grundstück. Obwohl ich das ursprünglich nicht plante, hätte ich jetzt einen Käufer dafür.

Ich möchte wissen, ob mich in Verbindung mit dem Verkauf irgendeine Steuerzahlungspflicht belastet, wenn seit dem Kauf noch nicht fünf Jahre verstrichen, doch ich durch die Schenkung d.h. vom Gesichtspunkt der Abgaben zu dem Haus durch unentgeltlichen Vermögenserwerb kam?

Das Gesetz über die persönliche Einkommenssteuer besagt, dass im Fall des Verkaufs einer geschenkten Immobilie 75% des Kaufpreises als Kosten abgerechnet werden können, während 25% die Grundlage der Einkommensteuer bilden. Die Höhe der Einkommensteuer beträgt 16%. Bei dem Verkauf einer Immobilie, die 25 Mio. HUF wert ist, muss demnach 1 Mio. HUF Steuer gezahlt werden.