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Firmengründung

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Eine gute Nachricht ist, dass eine Wirtschaftsgesellschaft (Firma) jetzt in Ungarn einfach und rasch gegründet werden kann. Die Firma (KG/Bt., GmbH/Kft. usw.) kann innerhalb von wenigen Tagen nach dem Beschluss der Gründung – unter Verwendung des Vertragsmusters im vereinfachten Verfahren – in das Firmenregister eingetragen werden. Bei der Firmengründung im vereinfachten Verfahren geht es darum, dass das die Anlage des Firmengesetzes bildende Vertragsmuster unterschrieben bei dem Registergericht eingereicht wird.

Zum Zeitpunkt der Firmengründung ist bei der Auswahl der Gesellschaftsform (KG./Bt., GmbH/Kft. usw.) wichtig, dass sich die Gesellschafter über ihre Vermögensverantwortung im Klaren sind, weiterhin darüber, welches Startvermögen zur Gründung der jeweiligen Gesellschaftsform nötig ist. In diesem Bereich ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Die am häufigsten gegründete Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/Kft.).

Der Gründer kann eine Einpersonen- bzw. auch eine Mehrpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung gründen.

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet der Gesellschafter nicht.

Zur Gründung der Kft. ist mindestens das Stammkapital in Höhe von 3.000.000 HUF nötig. Die Stammeinlagen der Gesellschafter können unterschiedlich sein, die Höhe der einzelnen Stammeinlagen darf jedoch nicht geringer als 100.000 HUF sein. Die Stammeinlage muss in Forint gezahlt und ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Eine Stammeinlage kann auch mehrere Eigentümer haben.

Zur Firmengründung nötige Daten:

–          Festlegung des Firmennamens: Dazu merke ich an, dass der neue Firmenname sich von dem Namen aller anderen Firmen unterscheiden muss.

–          Zu der Angabe des Sitzes ist die Zustimmungserklärung des Eigentümers der Immobilie zu der Nutzung der als Sitz dienenden Immobilie oder das Vorhandensein des Mietvertrages nötig,

–          bei der Festlegung der Tätigkeitsbereiche muss mindestens ein Hauptgeschäftsfeld angegeben werden,

–          die Summe des Startvermögens kann auf das Bankkonto oder in die Kasse der Gesellschaft eingezahlt werden,

–          die personengebundenen Daten der Gesellschafter, die Summe des Vermögensbeitrags, das Tragen des Gewinns und des Verlustes weiterhin die Festlegung der Anzahl der Stimmen,

–          die Angabe der personengebundenen Daten der leitenden Amtsträger, d.h. der Geschäftsführer.

Nötige Schriftdokumente:

Personaldokumente: Personalausweis, die Identität nachweisender Ausweis, Reisepass, Wohnanschriftskarte, Steuerkarte.

Verkauf/Schenkung des Geschäftsanteils

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Die bekannteste und populärste Form einer Wirtschaftsgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/Kft.).

Der Grund dafür ist, dass sie rasch und mit geringerem Stammkapital von einer Privatperson oder einer Firma – die auch Ausländer sein bzw. ihren Sitz im Ausland haben können – innerhalb von wenigen Tagen gegründet werden kann.

Das Stammkapital der Kft. bedeutet die das Gründungskapital. Das wird auch Geschäftsanteil bezeichnet.

Zu der Gründung einer Kft. ist Stammkapitals in Höhe von 3.000.000.- HUF nötig.

Die Stammeinlagen der Gesellschafter können unterschiedlich hoch sein, die Höhe der einzelnen Stammeinlagen darf jedoch nicht geringer als 100.000.- HUF sein.

Die Stammeinlagen müssen in Forint ausgedrückt werden und ohne Rest durch 10.000 teilbar sein. Eine Stammeinlage kann auch mehrere Eigentümer haben.

Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig, d.h. er kann verkauft bzw. verschenkt werden. Sein Wert ist die Summe, die im Moment der Übertragung seinen Verkehrswert darstellt. Das zeigt in der Regel eine Firmendurchleuchtung am genauesten.

Wenn der Wert höher als der bei der Gründung festgelegte Wert – also der Nennwert – ist, kann der Verkaufspreis höher als der Nennwert sein. Das ist ähnlich wie bei Aktien.

Wichtig zu wissen ist, dass beim Verkauf des Geschäftsanteils – wenn dies über dem Nennwert erfolgt – auf die Differenz 16 % Einkommensteuer gezahlt werden muss. Deshalb ist es vor dem Verkauf – z.B. durch die Erhöhung des Stammkapitals – ratsam, den Nennwert des Geschäftsanteils dem Verkaufspreis anzupassen.

Der Verkauf des Geschäftsanteils erfolgt mit einem anwaltlichen Dokument und muss auch in das Gesellschafterverzeichnis übertragen werden, weiterhin muss er dem Registergericht gemeldet werden.