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Darf der Nachbar ein so großes Fenster haben das meine Privatsphäre dadurch gestört ist?

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Ich bin Österreichischer Staatsbürger und habe in Ungarn ein Häuschen.
Ich habe vor einigen Monaten einen Holzzaun von sechs Meter länge und 2,5 Meter Höhe errichtet weil der Nachbar ein Fenster in der Größe von ca. 100cm/100cm in meinen Garten hat und dadurch meine Privatsphäre sehr gestört ist.
Jetzt hat sich der Nachbar bei der Gemeinde beschwert und die hat einen vertrauten Mann (ungarischer Staatsbürger) von mir angerufen und sie sagten das der Zaun weg muss weil angeblich der Nachbar zu wenig Licht bekommt.
Meine Meinung ist das der Nachbar gar kein Fenster in dieser Größe in meinem Garten haben darf und dieser das Fenster zumauern muss!

Meine Frage an Sie ist jetzt: Muss ich den Zaun wegmachen?? Darf der Nachbar ein so großes Fenster haben das meine Privatsphäre dadurch gestört ist?

Tun Sie nichts, bis der Notar Sie schriftlich anweist, den Zaun abzureißen.
Dem Beschluss des Notars wird die Ortsbesichtigung vorausgehen. Dabei haben Sie die Gelegenheit, das Fenster des Nachbarn zu melden, das sie stört.
Auf diese Weise ist es auch die Pflicht des Notars zu prüfen, ob das Fenster mit der entsprechenden Baugenehmigung eingebaut wurde.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Nachbar, der ein Einspruchsrecht hat, über die Tatsache des Bauens, der Erweiterung benachrichtigt werden muss.