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Wer gilt als landwirtschaftlicher Urproduzent?

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Wer gilt als landwirtschaftlicher Urproduzent und was bedeutet die Kategorie landwirtschaftliche Kleinerzeuger (mezőgazdasági kistermelő)? Wer kann einen Urproduzentenausweis beantragen? Was sind die Bedingungen dafür?

Der landwirtschaftliche Urproduzent ist in Bezug auf diese Tätigkeit eine nicht als Einzelunternehmen (egyéni vállalkozó) registrierte Privatperson, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und in eigener Landwirtschaft Agrarprodukte erzeugt und zur Bescheinigung dessen über einen so genannten Urproduzentenausweis (őstermelői igazolvány) verfügt. Wenn die aus der Urproduzentenproduktion stammenden jährlichen Einnahmen unter 8 Million Forint liegen, gilt der Urproduzent als  landwirtschaftlicher Kleinerzeuger (mezőgazdasági kistermelő).

Den  Unproduzentenausweis kann jede Person beantragen, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch für ausländische Staatsbürger und selbst dann, wenn diese nicht in Ungarn leben. Die Kriterien für den Antrag sind eine Adresse in Ungarn und eine Steuernummer.

Als landwirtschaftliche Urproduzententätigkeit gelten in der eigenen Landwirtschaft durchgeführte Pflanzenzucht, Anlegen von Anpflanzungen, Tierzucht, sowie die Produktverarbeitung. Als eigene Wirtschaft gilt, wenn der Eigentümer die Arbeiten selbst ausführt oder von Angestellten, bzw. von Landtagelöhner ausführen lässt und die Arbeit nur anleitet, Entscheidend ist der Beurteilung, ob es sich um eine eigene Landwirtschaft handelt, dass der Eigentümer frei über die Erträge verfügt und die Einkünfte ihm gehören.

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