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Wie kann das Nachlassverfahren in Ungarn in Abwesenheit der Erben durchgeführt werden?

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Unser Vater starb im Jahr 2019 in Deutschland. Er hatte eine Immobilie am Plattensee, die auch Lebensführungsgemäß ihr Aufenthaltsort war. Außerdem hatte er in Deutschland ein Konto mit Tausenden von Euro. Wir sind fünf Erben, aber wir wollen nicht nach Ungarn fahren. Wenn wir einen ungarischen Anwalt bevollmächtigen, kann er das Nachlassverfahren vollständig abwickeln?

Wenn Sie einen ungarischen Anwalt bevollmächtigen, wird der Anwalt den Erbprozess vollständig abwickeln, einschließlich dass die Immobilie am Balaton auf ihren Namen eingetragen wird, und wird dem deutschen Bank ein Europäisches Nachlasszeugnis durch den ungarischen Notar ausstellen lassen, mit dem Sie das Geld vom Bankkonto abheben und das Bankkonto schließen können.

Der ungarische Anwalt wird in dem für den Standort der Immobilie zuständigen Bürgermeisteramt ein Nachlassinventar vorbereiten lassen, was den Wert der Immobilie am Balaton in Form einer Steuer- und Wertbescheinigung enthält.

Das Bürgermeisteramt sendet das Inventar an den zuständigen ungarischen Notar.

Es ist wichtig, dass dem ungarischen Anwalt die originale deutsche Sterbeurkunde zur Verfügung gestellt wird, da die mit Offi-Übersetzung anfertigen lassen muss.

Der ungarische Notar führt ein Nachlassverfahren, an dem nur der ungarische Anwalt teilnimmt. In der Vollmacht des ungarischen Anwalts ist der Anteil der Erben immer festgelegt.

Die Erben können beispielsweise so vereinbaren, dass nur ein Erbe Geld vom deutschen Bankkonto erbt, während die anderen vier das Ferienhaus am Balaton gleichermaßen erben, oder dass ein oder zwei Erben nichts erben, während die anderen wie vereinbart erben.

Die Eintragung bei Grundbuchamt wird ebenfalls vom Anwalt durchgeführt.

Die Erben können das Honorar des Notars auf das Treuhandkonto des ungarischen Anwalts überweisen und dies gilt für das vereinbarte Anwaltshonorar auch.

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