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Wie kann der in Ungarn lebende Ausländer den Kauf bzw. Verkauf in seinem eigenen Land ohne Heimreise erledigen?

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Die einfachste Lösung bietet sich, wenn der in Ungarn lebende Ausländer das von einem Notar seines eigenen Landes angefertigte Dokument zu einem ungarischen Notar bringt. Der ungarische Notar beglaubigt die Unterschrift der vertragschließenden Partei in der verlangten Anzahl der Exemplare. Danach wird der Ablauf mit der Einholung der Apostille (Authentifizierung) fortgesetzt.

Die Authentifizierung kann der Mandant oder der beauftragte Rechtsvertreter, der nicht identisch mit dem die Unterschrift beglaubigenden Notar sein darf, durch die Überweisung der entsprechenden Gebühr und mit dem von der Website von MOKK (Landeskammer der Notare) herunterzuladenden Formular beantragen.

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