Hat auch der schwiegersohn als käufer anspruch auf die gebührenfreiheit?

Mein Mann und ich möchten das Haus meiner Familie von meinen Eltern kaufen. Wir wären zu je 50 % die neuen Eigentümer. Ich habe herausgefunden, dass Käufe bei direkten Verwandten steuerfrei sind. Bekommen wir auch die Steuerbefreiung für die 50 % meines Mannes?

Wenn ein Kind von einem Elternteil kauft, handelt es sich tatsächlich um einen steuerfreien Immobilienerwerb, die 4 %-ige Grunderwerbsteuer muss nicht bezahlt werden, aber Ihr Ehemann muss die 4 %-ige Vermögenserwerbsteuer auf die 50 % des Kaufpreises der Immobilie zahlen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass, wenn Sie alleiniger Käufer wären und später 50 % der Immobilie an Ihren Ehemann verkaufen, dann muss Ihr Ehemann die Steuer von 4 % ebenfalls nicht zahlen , da der Verkauf und Kauf zwischen Ehegatten ebenfalls steuerfrei ist. Wichtig zu wissen ist, dass auch Schenkungen zwischen Ehegatten steuerfrei sind.

2025.03.20.

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