Kann der Lebenspartner Anspruch auf das Vermögen seines Partners erheben?

Mein jetziger Partner und ich leben seit 12 Jahren zusammen zur Untermiete, wir haben 2 Kinder im Alter von 11 und 6 Jahren. Wir sind nicht verheiratet und haben keinen Lebenspartnerschaftsvertrag abgeschlossen. Die Hälfte der von meiner Mutter bewohnten Wohnung wurde vor dem Kennenlernen meines Lebenspartners auf meinen Namen übertragen und im Falle des Todes meiner Mutter geht die gesamte Wohnung an mich.

Meine Frage: kann mein Partner Ansprüche geltend machen kann, wenn unsere Beziehung scheitert?

Menschen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, sind getrennte Vermögenseigentümer, sodass es sich bei der von Ihnen genannten Immobilie um Ihr eigenes Eigentum handelt und Ihr Partner in der Regel keinen Rechtsanspruch darauf geltend machen kann.

2025.03.20.

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