Kann die nicht gezahlte gemeindesteuer rückwirkend eingefordert werden?

Wir wurden zu einer Gebäudesteuerzahlung für 5 Jahre rückwirkend verpflichtet! Wir sind 2007 hierhergezogen. Uns war eine solche Kommunalsteuer nicht bekannt.

Danach habe ich mit ein paar Freunden gesprochen, das Büro des Bürgermeisters hatte ihnen automatisch einen Zahlschein geschickt. Warum nicht auch uns? Meine Frage ist: Wenn wir die Steuer bis jetzt unverschuldet nicht bezahlt haben, können sie sie dann trotzdem fünf Jahre lang rückwirkend verlangen?

Die Kommunal- bzw. Gebäudesteuer wird nach Selbstdeklaration erhoben. Nach dem Immobilienerwerb müssen die Eigentümer eine Steuererklärung bei der Steuerabteilung der jeweiligen Gemeinde abgeben.

Die Verjährungsfrist für die Steuerzahlung beträgt 5 Jahre. Innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist ist die Behörde berechtigt, die Steuer zu erheben und einzuziehen. Das Recht steht der Behörde auch über diesen Zeitraum hinaus zu, wenn diese die Verjährung zuvor durch eine Rechtshandlung unterbrochen hat, z.B. wenn Ihnen zwischenzeitlich eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung zugesandt wurde. In einem solchen Fall beginnen die 5 Jahre ab dem Datum der Absendung der Aufforderung erneut zu laufen, d. h. die Verjährung wurde unterbrochen.

2025.03.20.

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