Meine Großmutter hat 3/4 einer relativ wertvollen Immobilie geerbt und besitzt zudem ein Nießbrauchsrecht. Sie möchte mir (ihrem Enkel) ihren Anteil schenken. Unser Problem liegt beim Eigentümer des restlichen Viertels.
Ich möchte später in die Immobilie einziehen, vorher aber wertsteigernde Investitionen tätigen.
Wir haben den Miteigentümer bereits mehrmals kontaktiert und ihm einen Kauf angeboten, doch er überschätzt seinen Anteil deutlich. Ich möchte die Immobilie ohnehin vollständig besitzen, da er sich offensichtlich nicht an den Investitionen beteiligen wird. Ist die Zustimmung des Miteigentümers für die Schenkung erforderlich?
Wie kann ich die Immobilie erwerben, wenn wir uns nicht über den Wert des Viertels einigen können? Gibt es hierfür eine rechtliche Möglichkeit?
Die Großmutter benötigt für eine Schenkung nicht die Zustimmung des Miteigentümers. Sie kann ihrem Enkel drei Viertel des Grundstücks unentgeltlich schenken. Dadurch entsteht ein neues gemeinschaftliches Eigentum mit dem Eigentümer des verbleibenden Viertels.
Die Auflösung des gemeinschaftlichen Eigentums kann – falls sie nicht einvernehmlich erfolgt – gerichtlich eingeleitet werden. In diesem Verfahren besteht auch die Möglichkeit, den verbleibenden Viertelanteil durch Rückkauf zu erwerben. Der Wert wird von einem Sachverständigen und nicht vom Minderheitsmiteigentümer ermittelt.