Steuerangelegenheiten bei Immobilien

Steuerangelegenheiten bei Immobilien

  • Beratung
  • Steuererleichterungen / Steuervergünstigungen
  • Rechtliche Vertretung

Beratung

Im Rahmen der Immobiliensteuerberatung prüfen mein Mandant und ich detailliert die Steuer- und Abgabenpflichten sowie Rabatte/Befreiungen bezüglich der zu erwerbenden bzw. zu veräußernden Immobilie.

Steuerangelegenheiten bei Immobilienerwerb

Gebührenzahlungsregeln für Käufer:

Nach den geltenden Vorschriften beträgt der allgemeine Steuersatz beim Immobilienerwerb 4 %.

Rabatte/Befreiungen:

  • Hat der Kunde sein bisheriges Wohneigentum innerhalb von drei Jahren veräußert oder innerhalb eines Jahres verkauft, bemisst sich die Steuer nach der Differenz zwischen dem Verkehrswert des gekauften und des verkauften Wohneigentums.
  • Personen unter 35 Jahren, die ihre erste Wohnung kaufen, erhalten bis zu einem Kaufpreis von 15.000.000 HUF einen Steuerrabatt von 50 %.
  • Schenkungen zwischen direkten Verwandten und Geschwistern sind steuerfrei. Das Gleiche gilt auch für die Adoption.
  • Schenkungen zwischen Ehegatten sind ebenfalls steuerfrei.
  • Sie müssen keine Steuer zahlen, wenn Sie ein Grundstück kaufen, das für den Bau eines Wohngebäudes geeignet ist, und innerhalb von 4 Jahren ab dem Datum der Vorlage des Vertrags zur Steuerveranlagung ein Wohngebäude errichten und die Nutzfläche der Wohnung mindestens 10 Prozent der im Siedlungsplan angegebenen maximalen Einbaukapazität erreicht.

Dies muss spätestens vor Rechtskraft der Abgabenzahlungsanordnung dem Finanzamt gemeldet werden. Das Amt setzt dann die Pflicht zur Zahlung der Gebühr aus. Wenn wir die Nutzungserlaubnis erhalten haben, muss diese dem Finanzamt gemeldet werden. Die Zahlungsverpflichtung entfällt dann.

Kann der Bau nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgeschlossen werden oder wird das Grundstück zwischenzeitlich verkauft, ist die Gebühr zuzüglich einer Verspätungsgebühr zu zahlen.

Gebührenzahlungsregeln für den Verkauf und Kauf landwirtschaftlicher Flächen

Nach den geltenden Vorschriften beträgt der allgemeine Steuersatz beim Immobilienerwerb 4 %.

Rabatte/Befreiungen:

  • Verkäufe zwischen direkten Verwandten sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Verkäufe zwischen Ehegatten und für Verwandtschaftsverhältnisse aufgrund einer Adoption. Es ist wichtig zu wissen, dass es keine Steuerbefreiung für den Verkauf und Kauf landwirtschaftlicher Flächen zwischen Brüdern und anderen Verwandten gibt (in diesem Fall ist eine Steuer von 4 % zu zahlen).
  • Registrierte Landwirte müssen keine Gebühr zahlen, z.B. für primäre landwirtschaftliche Erzeuger/Familienunternehmer, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, über eine Registrierungsbescheinigung verfügen, die von einer Einrichtung zur Unterstützung der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung ausgestellt wurde, und die das erworbene landwirtschaftliche Land mindestens 5 Jahre lang ab Kaufdatum nicht veräußern, kein Recht auf den Immobilienwert begründen und das landwirtschaftliche Land für landwirtschaftliche Zwecke als Einzelunternehmer oder primärer landwirtschaftlicher Erzeuger nutzen.

Regeln zur Zahlung der Einkommensteuer für den Verkauf und Kauf von Immobilien und Eigentumsrechten:

Generell gilt, dass Verkäufe, die länger als 5 Jahre ab Kaufdatum erfolgen, von der Steuer befreit sind. Bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren beträgt die Zahlungsverpflichtung wie folgt:

Bei der Veräußerung einer innerhalb von 5 Jahren erworbenen und verkauften Immobilie ist die positive Wertdifferenz Grundlage der Einkommensteuer. Diese Steuerbemessungsgrundlage wird mit 15 % besteuert. Die Steuerbemessungsgrundlage verringert sich im Laufe der Jahre wie folgt.

  • 100 % im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr,
  • 90 % im zweiten Jahr nach dem Erwerbsjahr,
  • 60 % im dritten Jahr nach dem Erwerbsjahr,
  • 30 % im vierten Jahr nach dem Erwerbsjahr
  • 0 % im fünften und den folgenden Jahren nach dem Erwerbsjahr

Steuerangelegenheiten im Zusammenhang mit der Immobilienerbschaft

Erbschaftssteuer:

  • In Ungarn ist die direkte Erbschaft zwischen Ehegatten und Geschwistern steuerfrei (auch bei landwirtschaftlichen Flächen!)
  • In Bezug auf andere Erben
  • Satz der Wohnhauserbschaftssteuer 9 %
  • Die Erbschaftssteuer auf alle anderen Immobilien beträgt 18 %.

Rabatte/Befreiungen:

  • Bei Immobilien, die mit einem Erbschafts- und Unterhaltsvertrag erworben wurden, ist anstelle der Erbschaftssteuer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 4 % zu entrichten
  • Ratenzahlungsrabatt: Auf Antrag gewährt das Finanzamt 12 gleiche Monatsraten für die Zahlung von einer Million HUF

Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuer beim Verkauf geerbter Immobilie

  • Wenn die Immobilie mehr als 5 Jahre nach dem Kauf verkauft wird, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
  • Erfolgt der Verkauf innerhalb von 5 Jahren, sind auf die Einkünfte 15 % Mehrwertsteuer zu entrichten.
  • Für die Steuerpflicht ist das Jahr wichtig, in dem der Verkauf ab Kaufdatum erfolgt. Wird im ersten Jahr das gesamte Einkommen (Verkaufspreis – Immobilienwert) mit 15 % besteuert, während im zweiten Jahr nur 90 % des Einkommens, im dritten Jahr 60 %, im vierten Jahr 30 % und im fünften Jahr der Verkauf steuerfrei ist.
  • Die Beratung kann auch online erfolgen, dann können die Gebühren überwiesen werden und die Antwort kommt dann innerhalb kurzer Zeit.

Steuerangelegenheiten im Zusammenhang mit der Schenkung von Immobilien

Regeln zur Gebührenzahlung für Geschenke:

Im Fall von nicht landwirtschaftlich genutzten Immobilien

  • Schenkungssteuersatz für Wohnhäuser 9 %
  • Die Steuer auf alle anderen Immobilien beträgt 18 %.

Rabatte/Befreiungen:

  • Direkte Verwandte – Schenkungen zwischen nahen Verwandten und Geschwistern sind steuerfrei. Das Gleiche gilt auch für die Adoption.
  • Schenkungen zwischen Ehegatten sind ebenfalls steuerfrei.

Bei landwirtschaftlichem Grundbesitz ist die Schenkung steuerfrei

Rabatte/Befreiungen:

  • Schenkungen zwischen direkten Verwandten – Ehegatten und Geschwistern – sind steuerfrei. Das Gleiche gilt auch für die Adoption.
  • Schenkungen zwischen Ehegatten sind ebenfalls steuerfrei.

Eine Schenkung landwirtschaftlicher Flächen ist nur zwischen nahen Verwandten und Geschwistern möglich.

Regeln für die Zahlung der Einkommensteuer für Schenkungen:

Generell gilt, dass Verkäufe, die über 5 Jahre nach dem Schenkungsdatum hinausgehen, steuerfrei sind. Bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren beträgt die Zahlungsverpflichtung wie folgt:

Im Falle der Veräußerung der geschenkten Immobilie beträgt der daraus resultierende Erlös 25 % des im Kaufvertrag genannten Kaufpreises. Diese Steuerbemessungsgrundlage wird mit 15 % besteuert. Die Steuerbemessungsgrundlage verringert sich im Laufe der Jahre wie folgt.

  • 100 % im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr,
  • 90 % im zweiten Jahr nach dem Erwerbsjahr,
  • 60 % im dritten Jahr nach dem Erwerbsjahr,
  • 30 % im vierten Jahr nach dem Erwerbsjahr,
  • 0 % im fünften und den folgenden Jahren nach dem Erwerbsjahr

Weitere Fachgebiete

Möchten Sie eine persönliche Beratung? Bitte, nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Kundenempfang zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt per Telefon, E-Mail, online oder durch Anmeldung auf der Kontaktseite.