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Wie kann ich mich als Mandant in der Kanzlei anmelden?
Sie können sich telefonisch oder per E-Mail für eine Beratung oder einen Vertrag anmelden. Telefonnummern zur Terminvereinbarung: 0036 30/641-3502 oder 0036 84/314-640
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Wie kann ich die Leistungen bezahlen?
In meiner Kanzlei können Sie bar oder per Überweisung bezahlen.
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Wie finde ich das Büro?
Mein Büro befindet sich in Siófok, am Fő tér 5, in einer autofreien Fußgängerzone. Das Büro befindet sich an der Ecke Fő tér-Hock János köz und verfügt über einen ebenerdigen Eingang. Der Zugang erfolgt über denselben Eingang wie das Immobilienbüro Balaton-régió.
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Wo kann ich in der Nähe parken?
Am einfachsten parken Sie auf dem Parkplatz am Bahnhof (kostenpflichtige Zone), von wo Sie mein Büro auf einem nur 150 m langen Fußweg durch den Millennium Park erreichen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Parkplatz in der Tiefgarage unter dem Fő tér, der ebenfalls gebührenpflichtig ist. In diesem Fall finden Sie mein Büro links vom Ausgang des Sió Pláza-Gebäudes im Erdgeschoss an der linken Straßenecke.
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Was ist das Fachgebiet der Kanzlei?
Ich betreue meine Mandanten in zivilrechtlichen Fällen, meine Schwerpunkte sind: Immobilienrecht und Erbrecht.
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In welcher Art von Fällen kann ich mich an die Anwaltskanzlei von Dr. István Szász wenden?
Ich stehe meinen Kunden mit Beratung und Dokumentenbearbeitung in meinem Fachgebiet zur Verfügung.
Im Bereich des Immobilienrechts übernehme ich die Erstellung von Urkunden für Grundstücke im Innenbereich und für landwirtschaftliche Grundstücke sowie die Erstellung von Urkunden für Grundstücksumwandlungen.
Im Bereich des Erbrechts übernehme ich die Erstellung von Unterhalts- und Erbverträgen, sowie die umfassende Vertretung in ungarischen und europäischen Erbangelegenheiten.
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Ist eine schriftliche, telefonische oder Skype-Beratung möglich?
In meiner Kanzlei ist eine Beratung ausschließlich persönlich und per E-Mail möglich.
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Wie kann ich ein Angebot erhalten?
In jedem Fall erstelle ich nach telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme ein individuelles, auf den Sachverhalt abgestimmtes Angebot.
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Bieten Sie Prozessvertretung an?
Ich übernehme keine Rechtsvertretung vor Gericht.
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Ist es möglich, Fälle in Fremdsprachen zu bearbeiten?
Je nach Anspruch meiner Mandanten stehe ich für Beratungen auf Ungarisch, Deutsch und Englisch zur Verfügung und erstelle zweisprachige Dokumente in den Sprachen Ungarisch-Deutsch und Ungarisch-Englisch.
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Wie wird der Kontakt mit der Anwaltskanzlei gehalten?
Meine Kanzlei informiert ihre Mandanten per E-Mail über jeden wichtigen Schritt in ihrem Fall.
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Was wird für die Sachbearbeitung benötigt?
Bei ungarischen Mandanten werden von den Parteien für die Dokumentenerstellung folgende Daten benötigt:
Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Original, von dem eine Kopie angefertigt wird
Vorlage der Adresskarte im Original, von der eine Kopie angefertigt wird
Steueridentifikationsnummer
Bei ausländischen Mandanten sind die gleichen Personaldokumente erforderlich, wenn diese jedoch keine ungarische Steueridentifikationsnummer besitzen, kann darauf verzichtet werden.
Wenn ausländische Mandanten keine ungarische Adresskarte besitzen, ist ein Formular auszufüllen, aus dem die ständige Adresse und der Geburtsname ihrer Mutter hervorgehen.
Die Lageplannummer der Immobilie, die Gegenstand der Dokumentenverarbeitung ist
Im Falle einer Grundstücksumwandlung die bestätigten Vermessungspläne des beauftragten Gutachters
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Wer muss das Grundbuchblatt und den Lageplan der Immobilie beschaffen?
In Absprache mit meinen Mandanten übernimmt mein Büro die Beschaffung der notwendigen aktuellen Grundbuchunterlagen.
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Was kann ich tun, wenn ich meine Steueridentifikationsnummer nicht kenne?
Ihre Steueridentifikationsnummer können Sie beim zuständigen Finanzamt (NAV) erfragen.
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Was passiert, wenn der Vorkaufsberechtigte unbekannt oder nicht erreichbar ist?
Ich werde den Vorkaufsberechtigten unter der im Grundbuch eingetragenen Adresse nach den Regeln der postalischen Zustellung benachrichtigen. Das wird vom Grundbuchamt akzeptiert.
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Was ist die Frist für die Erstellung der Unterlagen?
In dringenden Fällen ist eine Unterzeichnung sogar noch am selben Tag möglich, sofern Sie über alle für die Dokumentenerstellung erforderlichen Unterlagen und Daten verfügen. Bei der normalen Sachbearbeitung wird die Frist den Ansprüchen der Parteien angepasst, in den meisten Fällen beträgt sie jedoch 2-3 Tage.
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Müssen alle Erben eine Vollmacht erteilen, um eine Nachlasssache einzuleiten?
Zur Einleitung einer Nachlasssache genügt die Erteilung des Auftrages/der Vollmacht von einem Erben.
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Vertreten Sie alle Erben im Nachlassverfahren?
Ich übernehme die Vertretung nur dann, wenn zwischen den Parteien eine Einigung ohne Erbstreitigkeiten besteht. In diesem Fall ist die Zustimmung aller Erben erforderlich und ich vertrete alle Erben.
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Kann ich die Originale der Sterbeurkunde und des Nachlasszeugnisses zurückerhalten?
Nach Rücksprache mit dem Mandanten, gibt meine Kanzlei die Originaldokumente nach der Anfertigung einer beglaubigten Kopie zurück.
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Können Sie bei der Erstellung einer authentischen Übersetzung behilflich sein?
Ja. Mein Büro bestellt und kümmert sich bei Bedarf um die Übersetzung beim staatlichen Büro OFFI.
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Können Sie mir helfen, beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen?
Ja.
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Ist die Nutzung eines Treuhandkontos möglich?
Ja. Es ist möglich, ein HUF-Treuhandkonto zu nutzen.
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Übernehmen Sie auch die Erstellung von Dokumenten in Abwesenheit der Vertragsparteien?
Ja. In meiner Kanzlei ist eine Fernidentifizierung per Skype möglich.
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Wie kann die Sachbearbeitung für ausländische Mandanten oder sich im Ausland aufhaltenden Mandanten verkürzt werden?
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, versendet mein Büro in Absprache mit den Parteien die Unterlagen per Kurier.
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Ist es möglich, die Eintragung des Eigentümerwechsels beim Grundbuchamt zu beschleunigen?
Ja. Mein Büro ist Ihnen dabei gern behilflich. Gegen eine Dringlichkeitsgebühr von 16.000 HUF kann die Bearbeitung beim Grundbuchamt von 60 Tagen auf 30 verkürzt werden, was erfahrungsgemäß sogar noch kürzer ist, in der Regel 10 Tage.