Beratung
Im persönlichen Beratungsgespräch vor dem Erwerb landwirtschaftlicher Flächen prüfen meine Mandanten und ich die zu erwerbende Immobilie sorgfältig. Hierzu ist unbedingt die aktuelle, authentische Eigentumsurkunde der jeweiligen Immobilie erforderlich, die ich meinen Mandanten umgehend zur Verfügung stelle.
Wir prüfen das aktuelle Grundbuchblatt unter folgenden Kriterien:
- sind die Eigentumsverhältnisse geordnet?
- im Falle eines Gebäudes das Vorhandensein und die Angabe des Gebäudezeichens
- Gebühren, die auf dem Grundbuchblatt verblieben, obwohl sie bezahlt wurden
- Beschränkungen oder Belastungen, die der Veräußerung entgegenstehen (Veräußerungs- und Belastungsverbot, Zwangsvollstreckungsrecht, Hypothekenrecht, Unterhaltsrecht etc.)
- wir finden heraus, ob es einen registrierten Landnutzer gibt
- bei Miteigentum regeln wir die Vorkaufsrechte der Miteigentümer und bestimmen die Vorkaufsrechte eingetragener Landwirte
- wir prüfen mögliche Vergünstigungen, wenn die Klienten eingetragene Landwirte sind
- ich informiere meinen Kunden – bereits länger eingetragener Landwirt und/oder Junglandwirt – über die für ihn geltenden Vergünstigungen und Befreiungen, bzw., ob die Transaktion einer Genehmigung bedarf oder nicht
Die Beratung kann auch online erfolgen, nach der Überweisung der Gebühren, erfolgt die Antwort innerhalb kurzer Zeit.
Vorbereitung des Kaufvertrags für landwirtschaftliche Flächen
Die Grundbucheintragung über die Gründung, Änderung oder Beendigung eines Eigentumsverhältnisses erfolgt auf der Grundlage eines von einem Anwalt gegengezeichneten Dokuments.
Damit der Kaufvertrag für landwirtschaftliche Grundstücke gültig ist, ist es notwendig, den Vertrag in eine rechtsgültige Urkunde aufzunehmen.
Für den Kauf und Verkauf landwirtschaftlicher Flächen gelten strenge Regeln:
- Nichtlandwirtschaftlich tätige Ungarn und Bürger von EU-Mitgliedstaaten können bis zu 1 Hektar kaufen, Landwirte bis zu 300 Hektar
- Um das Vorkaufsrecht ausüben zu können, muss der Vertrag für 30 Tage ausgegangen werden, danach muss er zum Genehmigungsverfahren eingereicht werden.
- kann beim Grundbuchamt eingereicht werden
- eine Kopie wird als Sicherheitsurkunde erstellt
- der Zeitraum für den Aushang beträgt 30 Tage, der Genehmigungszeitraum 6-8 Monate
- keine Anzahlung
- kein Vorvertrag
- kein Bargeld
- der Kaufpreis darf nicht vom Marktwert abweichen
- Nießbrauchrecht kann nur zwischen nahen Verwandten für 21 Jahre errichtet werden
- Inbesitznahme ist erst nach der Genehmigung erlaubt
Auf der Basis eines Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer zu übertragen und die Immobilie in dessen Besitz zu überführen, und der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die Immobilie in Besitz zu nehmen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über alle relevanten Umstände zu informieren, die die Kaufabsicht des Käufers beeinflussen können.
Ab dem Tag der Inbesitznahme erlangt der Käufer den Nutzen aus der Sache, trägt deren Lasten und den Schaden, für den niemand zum Ersatz verpflichtet werden kann
Zur Erstellung des Kaufvertrages erforderliche Daten:
- Persönliche Daten des Verkäufers und Käufers, d. h. Name, Geburtsname, Name der Mutter, Adresse, einschließlich Personen- und Steueridentifikationsnummer
- das Grundbuchblatt mit dem Lageplan der Immobilie oder, falls dieses nicht vorhanden ist, die genaue Lageplannummer, auf deren Grundlage der Anwalt das Grundbuchblatt anfordern kann
- den Kaufpreis der Immobilie, die Art und Weise und den Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises
Auf der Grundlage der oben genannten Informationen verpflichte ich mich, den Kaufvertrag vorzubereiten.