Erbrecht

Erbrecht

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  • Urkundenbearbeitung
  • Rechtliche Vertretung

Beratung

Gemeinsam mit meinen Mandanten, die an der Beratung zum Thema Erbrecht teilnehmen, überprüfen wir im Detail die Alternativen für die letztwillige Anordnung, die ihren Anforderungen in der gegebenen Lebenssituation entsprechen und wählen gemeinsam die für die Mandanten optimale Lösung aus.

Erstellung und beendigung eines erbvertrags

Wenn man über den Tod nachdenkt, plant man entweder im Voraus das zukünftige Schicksal seines Vermögens oder überlässt es der Regelung des Rechts.

Im ersten Fall verfügen Sie einseitig, schreiben zum Beispiel ein Testament über das Schicksal Ihres Vermögens, machen Geschenke oder regeln das Schicksal Ihres Vermögens gemeinsam mit einer anderen Person.

Letzteres kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Eigentumsrechte an Ihrer Immobilie mit einem vom Anwalt erstellten, unterzeichneten Vertrag auf den Namen der anderen Person übertragen werden, die mit Ihnen einen Vertrag abschließt – dies wird als Unterhaltsvertrag bezeichnet. Das kann aber auch so geschehen, dass der Vertragspartner des Erblassers erst bei dessen Tode die Eigentumsrechte an der Immobilie erhält – dies wird als Erbvertrag bezeichnet.

Der Erwerb von Eigentum durch einen Erbvertrag erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert auch ein Nachlassverfahren, da es sich bei dem Erbvertrag um eine Form des Testaments handelt.

Mit der Vorlage der Sterbeurkunde und der Eigentumsurkunde der Immobilie wird das Nachlassverfahren vor dem Bürgermeisteramt eingeleitet. Die Immobilie wird bewertet und das Nachlassinventar an einen Notar übergeben.

Nach der Vorlage des Erbvertrags überträgt der Notar die Eigentumsrechte an der Immobilie an den Unterhaltsverpflichteten und trägt sie in das Grundbuch ein.

Die gute Nachricht ist, dass der Unterhaltsverpflichtete keine Erbschaftssteuer zahlen muss, sondern nur Vermögenserwerbsgebühren. Diese belaufen sich auf 4 %. Der Grund dafür ist, dass der Unterhaltsverpflichtete auf der Grundlage des zweitseitig abgeschlossenen Erbvertrages eine Rentenzahlungsverpflichtung hat oder Pflege-, Betreuungs-, Bestattungspflichten usw. hat, wofür er im Gegenzug – d.h. nicht unentgeltlich, sondern für eine Gegenleistung – die Eigentumsrechte an der Immobilie erwirbt.

Aus diesem Grund müssen nur die entgeltlichen Vermögenserwerbsgebühren gezahlt werden. Solche Vereinbarungen können auch den sogenannten Pflichtteil der anderen Erben ausschließen, sofern der Tod des Erblassers nach Ablauf von 2 Jahren nach Unterzeichnung des Erbvertrags eintritt.

Immobilien, die Gegenstand eines Erbvertrags sind, dürfen nur verkauft werden, wenn der Erbvertrag zuvor aufgelöst wird.

Auch in anderen Fällen kann ein Erbvertrag in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden, z.B. wenn der Unterhaltsverpflichtete erkrankt und seiner Fürsorgepflicht nicht mehr nachkommen kann.

Wenn Sie einen Erbvertrag aufsetzen oder kündigen müssen, kontaktieren Sie mich bitte

Anfertigung und beendigung von unterhaltsverträgen

Ein Unterhaltsvertrag ist eine anwaltliche Urkunde, die vom Erblasser und einer Vertragspartei unterzeichnet wird. Der Vertragspartner kann ein Verwandter, aber auch ein Freund oder eine dem Erblasser früher nicht bekannte Person sein.

Nach der Unterzeichnung wird der Vertrag in das Grundbuch eingetragen, wo der Vertragspartner als Eigentümer eingetragen wird und die Unterhaltsrechte zugunsten des Erblassers eingetragen werden.

Mit dieser Vereinbarung kann der Erblasser für den Rest seines Lebens in der Immobilie wohnen, während der Unterhaltsverpflichtete ihm entweder eine monatliche Rente zahlt – oder den Erblasser im Bedarfsfall unterhält, pflegt und würdig bestatten lässt. Im Falle des Todes des Erblassers können die eingetragenen Unterhaltsrechte durch Vorlage der Sterbeurkunde aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Die gute Nachricht ist, dass der Unterhaltsverpflichtete keine Erbschaftssteuer zahlen muss, sondern nur Vermögenserwerbsgebühren. Diese belaufen sich auf 4 %. Der Grund dafür ist, dass der Unterhaltsverpflichtete auf der Grundlage des zweitseitig abgeschlossenen Erbvertrages eine Rentenzahlungsverpflichtung hat oder Pflege-, Betreuungs-, Bestattungspflichten usw. hat, wofür er im Gegenzug – d.h. nicht unentgeltlich, sondern für eine Gegenleistung – die Eigentumsrechte an der Immobilie erwirbt. Aus diesem Grund müssen entgeltliche Vermögenserwerbsgebühren gezahlt werden.

Ein Unterhaltsvertrag ist neben einem Erbvertrag eine hervorragende Lösung, wenn ein Erblasser seine Immobilie beispielsweise nicht an seine Erben vererben möchte oder sogar ausdrücklich wünscht, dass diese auch keinen Pflichtteil daran erhalten, sofern der Tod des Erblassers nach Ablauf von 2 Jahren nach Unterzeichnung des Vertrags eintritt.

Immobilien, die einem Unterhaltsvertrag unterliegen, können nur verkauft werden, wenn der Vertrag zuvor gekündigt wird.

Auch in anderen Fällen kann ein Unterhaltsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden, z.B. wenn der Unterhaltsverpflichtete erkrankt und seiner Fürsorgepflicht nicht mehr nachkommen kann.

Wenn Sie einen Unterhaltsvertrag abschließen oder kündigen müssen, kontaktieren Sie mich bitte

Vertretung im nachlassverfahren

Volle Vertretung in ungarischen Nachlassverfahren in nichtstreitigen Angelegenheiten

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  • vor dem Notar
  • im Grundbuchverfahren

Erben mit Wohnsitz im Ausland müssen, wenn sie von einem ungarischen Rechtsanwalt vertreten werden, nicht mehrmals persönlich nach Ungarn reisen.

Ich übernehme die vollständige Vertretung in Nachlassangelegenheiten.

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