Aufteilung des ehelichen Vermögens

Ich möchte mich nach der Aufteilung des ehelichen Vermögens erkundigen. Während unserer Zusammenlebenszeit haben wir ein Haus gekauft, das zu gleichen Teilen auf unsere Namen eingetragen wurde.

Ich möchte gerne wissen, welchen Anteil am Haus ich beanspruchen kann. Mein Partner hat das Sorgerecht für unser gemeinsames Kind natürlich nicht mehr in Anspruch genommen und möchte lediglich einige Millionen Forint vom Kaufpreis des Hauses abgeben. Ist es möglich, dass meine Erziehung unseres gemeinsamen Kindes und die Führung des Haushalts keine Rolle spielen, während mein Partner in dieser Zeit sein Vermögen vermehrt hat?

Neben der emotionalen Beziehung ist die Partnerschaft auch eine wirtschaftliche Beziehung. Während ihres Bestehens sind die Partner Miteigentümer all dessen, was sie im Rahmen ihrer gemeinsamen Verwaltung während des Zusammenlebens erworben haben.

Bei der Ermittlung des jeweiligen Beitrags zum Erwerb sind nicht nur die Einkommen der Partner, sondern auch ihre Tätigkeiten, wie beispielsweise die Kindererziehung, zu berücksichtigen.

All dies ist während der gesamten Dauer des Zusammenlebens zu prüfen, und der Beitragsanteil kann durch Vergleich ermittelt werden.

Im Haushalt geleistete Arbeit gilt als wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen der Gütergemeinschaft. Gleiches gilt für die Arbeit im Unternehmen des anderen Partners.

Beides wird als Beitrag zum Erwerb betrachtet. Sein wirtschaftlicher Wert wird nach einschlägiger Rechtsprechung bestimmt.

Eine wichtige Regel besagt, dass, wenn der Beitragsanteil im Rahmen des gerichtlichen Beweisverfahrens nicht eindeutig festgestellt werden kann, er als gleich anzusehen ist.

 

2025.08.11.

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