Gilt das während der ehe erworbene, aber nur auf den namen eines partners eingetragene vermögen als gemeinsames vermögen?

Mein Mann und ich leben seit 35 Jahren zusammen. Während dieser Zeit arbeitete ich zu Hause als Haushälterin. Wir haben also alles vom Gehalt meines Mannes gekauft und „natürlich“ läuft alles auf seinen Namen (Haus, Auto, Grundstück). Ich würde gerne wissen, in welchen Fällen man mir die Nutzung des Autos verbieten und alles ohne meine Zustimmung verkaufen kann?

Liegenschaften und bewegliche Sachen, die während der ehelichen Gütergemeinschaft erworben wurden, sind gemeinsames Vermögen, wenn die eheliche Gütergemeinschaft als Sicherheit dafür diente. Bei Immobilien gilt der nicht eingetragene Ehegatte als Miteigentümer außerhalb des Grundbuchs. Solche gemeinschaftlichen Liegenschaften können in gemeinschaftlichem Willen veräußert werden.

2025.03.20.

Möchten Sie eine persönliche Beratung? Bitte, nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Kundenempfang zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt per Telefon, E-Mail, online oder durch Anmeldung auf der Kontaktseite.