Hat der Cousin Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn er der nächste Verwandte ist?

Meine Frage ist: Hat der Cousin ersten Grades Anspruch auf einen Pflichtanteil? Keine Nachkommen, die Eltern sind verstorben. Die Eltern hatten außer dem Verstorbenen keine weiteren Kinder.

Die Großeltern hatten Kinder, aber auch diese leben nicht mehr, sondern nur noch ihre Nachkommen. Das Erbe wird einem testamentarischen Erben übertragen, er ist kein Blutsverwandter. Deshalb stellt sich die Frage: Hat jemand Anspruch auf einen Pflichtanteil, wenn nur der Cousin der nächste Verwandte ist?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Pflichtteils ist, dass ein vom gesetzlichen Erbe abweichendes Testament vorliegt und ein gesetzlicher Verwandter/Erbe in gerader Linie anspruchsberechtigt ist.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt 1/3 der gesetzlichen Erbschaft.

2025.03.20.

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