Wir stehen kurz vor der Hochzeit. Wir hören so viele schlechte Nachrichten über Eigentumsstreitigkeiten, die bei Scheidungen auftreten, dass wir uns entschieden haben, einen Ehevertrag abzuschließen. Ich würde gerne Ihre Meinung erfahren, empfehlen Sie einen Ehevertrag, warum ist es vorteilhaft, einen Ehevertrag zu unterzeichnen?
Mit der Eheschließung entsteht für die Dauer der Lebensgemeinschaft eine eheliche Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass alles, was während der Ehe gemeinsam oder getrennt erworben wurde, als Gesamteigentum gilt. Zum Beispiel Löhne, Boni und Einkünfte aus Unternehmen, während der Ehe erworbene Geschäftsanteile, aber auch Einkünfte aus der Vermietung von zum Sondervermögen gehörenden Immobilien.
Eine Ausnahme vom ehelichen Güterstand bildet Vermögen, das zum Sondervermögen eines der Ehegatten gehört. Dabei kann es sich um zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits vorhandenes, während der Ehe geerbtes oder geschenktes oder zur Eigennutzung dienendes Vermögen handeln. Hierzu zählen auch zum Wert des gesonderten Vermögens später erworbene Vermögensgegenstände. Im Falle einer Scheidung wird das eheliche Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Das Familiengesetz bietet die Möglichkeit, dass heiratswillige Parteien, bzw. Ehegatten ihre Vermögensverhältnisse untereinander vertraglich regeln.
Im Ehevertrag können die Eheschließenden abweichend vom Gesetz festlegen, was zum gemeinsamen oder getrennten Vermögen gehören soll. Im Falle einer Scheidung erfolgt die Güteraufteilung ohne Streit. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden und sein Anwendungsbereich kann sich nicht nur auf bestehende, sondern auch auf künftig zu erwerbende Vermögenswerte erstrecken.
Damit der Vertrag gültig ist, muss er in ein Anwaltsdokument aufgenommen werden, sein Inhalt kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien frei geändert, gekündigt oder später gekündigt werden. Im Falle einer Scheidung kann das Gericht mangels eines Ehevertrags – wenn sich die Parteien nicht einigen können – über die Aufteilung des ehelichen Vermögens entscheiden. Gerichtsverfahren können sich über Jahre hinziehen. Die Kosten für das langwierige Verfahren können ein Vielfaches der Kosten für den Ehevertrag betragen.
Der Abschluss eines Ehevertrages ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn einer der Ehepartner mit erheblichen Schulden in die Ehegemeinschaft eintritt.