Muss die Schenkung landwirtschaftlicher Flächen für einen bestimmten Zeitraum öffentlich ausgehangen werden, wenn die Schenkung nicht innerhalb der Familie und nicht in einem verwandten Zweig erfolgt (Bekannter, Nachbar usw.) ?
Das Bodenverkehrsgesetz erlaubt Schenkungen nur an nahe Verwandte. Das bedeutet, dass direkte Blutsverwandte, auch Geschwister, sich gegenseitig Land schenken können – ohne öffentlichen Aushang und Genehmigung. Ein solcher Vertrag muss auf einer Sicherungsurkunde erstellt werden und kann zur Übertragung des Eigentumswechsels unverzüglich beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden.