Ist es möglich, Agrarböden an nicht nahe Verwandte zu verschenken?

Muss die Schenkung landwirtschaftlicher Flächen für einen bestimmten Zeitraum öffentlich ausgehangen werden, wenn die Schenkung nicht innerhalb der Familie und nicht in einem verwandten Zweig erfolgt (Bekannter, Nachbar usw.) ?

Das Bodenverkehrsgesetz erlaubt Schenkungen nur an nahe Verwandte. Das bedeutet, dass direkte Blutsverwandte, auch Geschwister, sich gegenseitig Land schenken können – ohne öffentlichen Aushang und Genehmigung. Ein solcher Vertrag muss auf einer Sicherungsurkunde erstellt werden und kann zur Übertragung des Eigentumswechsels unverzüglich beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden.

2025.03.20.

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