Wenn ich mein eigenes handschriftliches Testament erstelle, muss ich es dann bei einem Anwalt oder Notar einreichen oder kann ich es auch zu Hause unter Verschluss halten? Sind Zeugen wirklich notwendig?
Bei einem eigenhändig verfassten und unterzeichneten Testament kann auf die beiden Zeugen verzichtet werden.
Das Testament ist gültig, wenn es im Nachlassverfahren vorgelegt wird und sein Inhalt sonstige rechtliche Voraussetzungen erfüllt.
Das Testament kann auch im sogen. Testamentsregister hinterlegt werden, das entweder das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer oder das Register der Notarkammer sein kann.
Diese letztgenannten Register stellen sicher, dass das Testament definitiv in das Nachlassverfahren einbezogen wird, da der verfahrende Notar während des Nachlassverfahrens beide Register anfragen muss.