Ich bin Eigentümer im Verhältnis von 1/1 meines vor der Heirat erworbenen Eigentums, bei dem es sich offiziell um Ackerland mit einer darauf befindlichen Immobilie handelt.
Ich habe geheiratet und mein Mann hat Nießbrauchrecht erhalten. Mein Mann hat ein Kind aus erster Ehe. Kann das Nießbrauchrecht vererbt werden, wenn meinem Mann etwas zustößt? Was bedeutet dieser Status?
Das Nießbrauchrecht ist ein persönliches Recht, das nicht Gegenstand einer Erbschaft sein kann. Mit dem Tod des Nießbrauchers erlischt dieses Recht. Der Eigentümer kann das Nießbrauchrecht löschen lassen, indem er dem zuständigen Grundbuchamt die Sterbeurkunde des Nießbrauchers vorlegt. Wichtig zu wissen ist, dass das Nießbrauchrecht nach dem neuen Bodengesetz maximal 20 Jahre bestehen kann und nach Ablauf dieser Zeit – sofern es nicht wieder begründet wird – erlischt.